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Saarbrücken, den 16. Januar 1926
7. Sahrgang
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Organ des Gerweins christl. Bergarbeiter Deutschlands für das Saargebien
** teden Samstag küt die Mitglieder garatis. —
Preis für Zablstelenobennenten 3.— Fts. monatlich obne
Botenlohn. ftür Pcstabonnenten 9. — Frs vierteliährlich.
3 Geschäftsstelle des Saat-Bergknappen“: Saarbrücken —
Für wetichaftlucve u. geistige Hebuno St. Jobanneritraße 49. — Fernsorech⸗Anschluß: Am
es Bergarbeiterstandes Saarbrücken, Nummer 1530. 1062, 2008. 8184.
zu zahlen. Angesichts solcher Tatsachen soll man dann Plenum die Annahme zu hintertreiben oder zu ver—
Offene Worte un die Negierungs⸗4 noch ni der Regierungstommission Suüß⸗ zögern, indem sie namentliche Abstimmung und noch—
holz raspeln Wo bleiben die de utschernn mälige Ueberweisung an den oben bezeichneten Aus—
ß 33 i sion Ve'rtreter im Regierungsorgan, die schuß beantragten. Die Mehrheit des Landtages har
—X s malmitder Faust aufden Tischschlagen aber anders entschieden und dem Antrag die not—
Als wieder ein Jahr ins Meer der Ewigkeit vere ob solchem Sktandal, ins Volthinaus— wendige Unterstitzung gesichert. Da nun zivischen der
ant, bemühten wir uns redlich, bei unserm Rückblick reten und offensagen,wo die Wider— Mehrheit des Landtages und der Regierung Einstim—
wäs zu entbeaen, was wir“als Arbeiter der zacher sitzen?! DdDaänn müßte der Volkerbund migkeit besteht, durfte in der nächsten Zeit mit der
Regierungskommission hätten gutschreiben können. zoch Remedur schaffen. Und das Voltk atmete auf, da Einführung von Grubenkonttolleuren im preußi;
Wir suchten leider vergebens. Sas Jahr 1925 kann es dann erkennen könnte, daß es nicht von allen ver schen Bergbau zu rechnen sein. Obschon man in den
nit dem besten Willen nicht als das „Soziale Jahr“ lassen ist, die an verantwortlicher Stelle in der Re— Werturteil dieser Einrichtung verschiedener Ansich
ezeichnet werden. Täten wir das, dann müßten das gierung sihen. Was nußen all⸗ Palliativmittelchen sein kann, wäre es bedauerlich, wenn die Frage der
die hungernden Rentenempfänger draußen im wenn dem Volke seine Rechte vorenthalten werden Grubenkontrolleure zu einer parteipo laͤticher
tande als blutige Verhöhnung empfinden. Es ist und es dem Verderben ausgesetzt ist. Wo man auch in Saargebiet gemacht würde, ohne auf, die Wünsch
chon so, daß es Menschen gidt, die aus diesem oder hinschäut, rein gor nichts ut zu entdecken an groß der Bergarbeiter und deren Otganiiationen Rud
cnem Grunde haben wollen, daß wir der Regie- ügger Tat fürs schaffende Volk. Das ist das krau sicht zu nehmen
rungskommission oder maßgebenden Personen der— ige Fazit, das man ziehen muß.
elben anerkennende Worte zollen oder keine Kritik Auch keine Steuererleichterung bescherte
üben sollen. Wir kargten mit unserem Lobe gar n vergangenen Jahre die Regierungstommifsion
nicht. wenn die Regierungskommission uns dazu Ver- In arbetenden Menschen. Damit Fraͤntreich seine
zulassung gäbe. So aber, sind wir verpflichtet, die Zlner an der westlichen Saargrenze spart, mußt
Wahrheit zu sagen und bittere Wahrheit aist, daß s Saarvoll neue udirette Steuern auf sich nehmen
zegenüber der Arbeiterschaft des Saar⸗— Dazu noch die Belastungen, die sich aus der Zoll—
zebeedede un g ton mi son dekrung degenüber den sch ergeben. Im Reiche
hre Pflichht mih,eterftürlt tat. Das mag tn hen arbeitenden Menschen durch soziale
mangenehm in den Ohren klingen, bleibt aber harte Ausgestaltung der Lohnsteuer weit entgegen; hier im
Tatsache. Wir wollen es beweisen: Zaargebiet blieb die Lohnsteuer in der“alten Höhe
Das Elend der Menschen, die aus der Unfall- und daju hat man noch die neue indirekte Steuen
pensacherung Renten beziehen, ist schon seit Jah dem Volle aufgedalst.
en unerträglich. Witwen mit zwei und mehr unver⸗ In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist auch nichts
orgten Kindern, deren Ernährer, vor der Besitzüber⸗ geschehen. Eo wie es auf diesem Gebtete Anfang 1918
iahme der Gruüben durch die Franzosen zu Tode war, ist es noch heute. Ein gewiß trauriges Ergeb⸗
'amen, erhalten pro PMonat ganze 112,550 Irs an ii für eine Völkerbundsregierung. Aber halt, die
Rente eine Witwe mit einem Kind ganze 75, — und Arbeikanmet onntt nicht des „Unrechtes
ine alleinstehende Witwe ganze 3750 Frs. Kann ezichtet zu werden, wollen wir diese Tat noch regi—
wit soichen Beträgen jemand leben? Schreit das rieten. Se stet nämlich Frankrerch
Elend dieser Menschen nicht zum Himmel? Macht die farni chts Und wird der Grube nverwal—
Regierungskommission sich“ nicht himmelschreien- unn gnicht wehtun. Das Saarvolk erhält ledig⸗
der, Sünden schuldig durch ihre Tatenlosigkeit? Nicht ich eine Gutachterinstanz mehr. Und wie die
aiel besser sind die anderen Gruppen gestellt, die aus negierungskommission die Gutachten der Volksver—
»er Unfallversicherung Rente beziehen. Für die eine reser respektiert, darüber besitzt das Saarvolk nun—
vruppe gilt heute noch ein Drittelungssatz von 2400 nehr eine fünfiährige Erfahrung. Diese Ersahrung
und für die letzte ein solcher von Zöh Irs. Im Reiche lehet, daß die Gulaen der Volksoertreter zu 998
vird ein Jahresarbeitsverdienst bis zu 8000 Mark glatt mißachtet wurden. Soll die Arbeitskammer für
»oll der Rentenberechnung zugrunde gelegt. Was ie Saararbeiterschaft und das Saarvolk von Vedeu—
»em Reiche möglich ist, das dürch Reparationsver— ung, werden, dann muß erst ein beschlußfas—
Fflichtungen stark belastet ist, müßte hier im Saar— endes Parlament vorhanden sein. Was hat die
jebiet doch auch möglich sein. Warum läßt die Re— Kegierunaskommission in der Frage bisher detan“
zierungskommission diese Menschen hungern? Wein sichts.
ie zurüdweicht vor den franzöfischen Nicchts, das ist das Ergebnis, zu dem wir kom—
Inteesen. Dürch nichts wird die Regierungs nen at Ueberschauen der Regierungstätigkeit im
ommission das widerlegen können. Ihr Schuldbe— ergangenen, Jahre. So darf es nicht weiter geben
vußtsein will sie zwar durch die sogenannte Fran- die Arbeiterschaft muß darauf besteben, daß die Re—
enspemnde“ entlasten. Was soll das hetßen wenn nerungskommission ihre Pflicht erfüllt. Die framz.
ine darbende Witwe oder ein völlig Erwerbslojer ische Interessenwirtschaft des Regierunasordans de—
nal 100 Frs. im Jahre an Alm oseen er⸗ Saatgebieies muß endrich aufbören.
zält! MNehr ist es doch nicht. Die 100 Frs. werden
nit dem bitteren Gefühl entgegengenommen, das
in hungernder und gebrechlicher armer Teufel hat
venn ihm ein gut genährter und situserter Mensch
inige Centimes in die hingehaltene Muütze wirft.
Regierungskommission, deine erste Pflicht ist es, die
RFenten so zu gestalten. daß die darauf angewiesenen
Denschen die Frankenspende entbehren können. Wir
verden dich und den Völkerbund solange ankladen
zis hier Remedur geschaffen ist.
Nicht viel besser ist es mit der Invaliden—
ind Hinterbliebenentente? Wäs brachte
a das alte Jahr? Eine belauglose Erhöhung. Im
seiche stehen die Sähe um weit mehr als das Dop—
pelte höher wie hier. Und die Erwef bslosen-
unterstützung? Zunm Sterben zu viel und zum
Leben zu wenig. Jammer und Elend drücken die Er—
werbslosen nieder und die Regierungskommission be—
zügt sich mit einer .Pfennigserhöhung“. Auch die
dnappschaftsrentnert läßt sie weiter darben.
Im eigenen Gesetzentwurfe zut Neuregelung des
ãnappschaftswesens hatte sie als Mindestbeitrag
5,5 Prozent je Seite vom durchschnittlichen Hauer—
ohn festgesetzt. Im späteren Gesetze, das in Kraft
uun ist, nur mehr 5.2 Prozent. Vor dem französischen
sßrubenbesiher ist die Regierungskommission glatt
urückgewichen. Und den franz. Grubenbesiker haͤt sie
urch ih, Oberbergamt noch nicht mal gezwungen.
niese Prozent vom Geinmthauerdirchichrieeinn
Die Mitwirkung der Bergarbeiter
bei der Grubenkontrolle in irgend einer Form ist be
uns und besonders in anderen Kohlenbergbau trei—
benden Ländern, schon alt. Es wird mit der Verwirt—
lichung des oben angeführten Antrages des Preußi—
schen Landtages nichts Neues von Grund auf geschaf—
fen, sondern nur das Bestehende erwoitert bezw. ver
bessert.
Das englische Kohlenbergwerksgesetz vom 10
August 18572 enthielt schon Vorschriften, wonach den
Arbeitern die Mitkontrolle auf den Gruben einge
röumt wurde. Entsprechend der liberalen Wiet—
schaftsauffassung in England wurde es den Berg—⸗
leuten freigestellt, zwei Delegierte für die Gruben—
kontrolle zu bestellen. Nähere Vorschriften bestanden
nicht, nur mußten diese aktive Betgleute sein; die
Bezahlung geschah auf Kosten der Belegschaft. Wäh—
rend die Belegschaften in den gefährlichen Gruben
ausgiebigen Gebrauch von der Einrichtung machten,
jfanden sie in den weniger gefährdeten Gruven wen ig
Gegenliebe. Im allgemeinen wurde die Mitwirkungs
der englischen Bergleute bei der Grubenkontrolle naa
dem Bericht einer Studienkommission, die im Juhr
1898 auf Veranlassung des damaligen preußischer
Handelsministers Brefeld nach England, Frankreid
ind Bolgien entsandt war, günstig beurteilt.
Auch in Frankreich sind die Bestrebungen für
Arbeiterdelgierte (Grubenkontrolleure) schon alt
Die ersten Anregungen gab ein Bergarbeiterbiatt in
St. Etienne im Jahre 1882, worauf die Abgeord
neten Waldeck-Rousseau, Reyneau und Gilliat am
23. Noventber 1882 in der Deputiertenkammer einen
Gesetzentwurf auf Schaffung von Arbeiterdelegierten
bei der Grubenkontrolle einbrachten. Die VBergwerks.
besitzer bekämpften den Entwurf mit aller Schärfe
jedoch die Regierung erklärte sich grundsätzlich für die
Annahme des Gesetzes und nahm den Entwurf an
Im Senat fand er jedoch keine so günstige Aufnahme
und es dauerte sieben Jahre (1889) bis das Geseth
zustande kam. Nach diesem Gesetz sind in allen Berg⸗
werksbetrieben unter Tage Arbeiterdelegierte einzu⸗
fiihren. Sie werden unmittelbar von den Arbeitern
gewählt. Wählbar sind aktive und inaktive Berg⸗
leute. Die Kosten trägt der Bergwerksbesiher. Wenn
auch die Absicht, etwas Gutes zu schaffen, nicht be—
stritten werden soll, so hat die Einrichtung im Laufe
der Zeit infolge ihrer Mängel keine aunftine Re
urteilung gefunden.
Aehnliche Bestrebungen wie in Frankreich tauchten
lim Jahre 1895 in Belgien auf, die am 11. Aproͤl
1897 zur Verabschiedung eines Gesetzes bett. Ein—
setzung von, Arbeiterdelegierten führten. Dieses Ge—
setz hat wesentliche Vorzüge gegenüber dem franzö⸗
siichen. Die Delegierten werden nicht gewählt, son.
dern vom Minister auf Vorschlag ernannt. Ihrt
Amtstätigkeit nimmt sie ganz in Anspruch, weshalb
sie aus der Belegschaft ausscheiden. Der Arbelter.
grubenkontrolleur ist Hilfsorgan der staatlichen
Hrubeningenieure und wird auch vom Staate be—
zahlt. Beachtenswert ist, daß das Gesetz imWelgien
geschaffen wurde, obschon in den Jahren vorbet“ di⸗
Unfallziffer ständig zurückging.
Von den deutschen Ländern ist besonders Sachsen
zu nennen, das auf dem Gebiete der Grubenkontrolle⸗
geradezu vorbildlich vorgegangen ist und desser
Wahrnehmungen auch dürchaus günstig beurteilt
werden. Sochsen hat Grubenkontrolleure im Sinn—⸗
des Antrages des Rreußiichen Landtages eingefüßr⸗
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Zur Ein üͤhrung
onbönntrnsse j
der Grubentortrolleure im Verghan
Aus Anlaß der Grubenkatastrophe auf Zeche
Minister Stein“ wurden eine ganze Anzahl An—
räge betr. Grubensicherheit eingebracht, die im Aus—
chuß für Handel und Gewerbe des Preußischen Land—
tages beraten wurden. Darunter auch ein Antrag,
der die Einführung von Grubenkonttolleuren fot—
derte. Der ursprünglich eingebrachte Antrag wurde
durch einen von drei Parteien gestellten Abände.
ungsantrag ersetzt, der folgenden Wortlaut hat:
„Das Staatsministerium wird ersucht, alsbald
m Verwaltungswege für den Steinkohlenbergbau
ßrubenkontrolleure bei den Vergrevierämtern aus
den Reiheen der praktisch erprobten Hauer mil
nindestens zehniähriger Hauertätigkeit zu besiel—
en. Das Vorschlagsrecht wird den am Tarif be⸗
eiligten Bergarbeite rotganisationen übertragen
Die fachliche Prüfung und Bestellung auf min—
destens fjünf Jahre erfolat durch die Bergbehörde
die die Besoldung übernimmt.“
Dieser Abänderungsantrag fand eine Mehrheit
m Ausschußß und wurde auch später von der Regie⸗
ung gebisstat. Trokhem suchten einige Vartesen im