zugleich sind ), die Rurter (equites), welche die bewaffnete Macht
darstellen, und im Besitz des größten Theils vom Grundeigenthum ge—
wesen zu seyn scheinen. Das gemeine Volk (plehes) war in den ein—
zelnen Staaten meist besitzlos und verachtet, und wenn auch ursprüng—
lich frei, im Verlauf der Zeiten als Clienten oder Schuldner in poli⸗—
tische und persönliche Abhängigkeit von den großen Grundbesitzern ge⸗
rathen.“) Nur in außerordentlichen Fällen wird dasselbe zu den jähr—
lich abzuhaltenden Volksversammlungen herbeigezogen.“) Die Staats—
verfassung war demnach eine aristokratische, )) deren Schlußstein bei
einzelnen Stämmen ein Wahlkönig bildet, um im Kriege Oberanfüh⸗
rer der Streitmacht eines oder mehrerer verbuͤndeten Staaten zu seyn,
im Frieden die öffentliche Ordnung zu handhaben.“) Bei den Aedu—
ern und den Belgen ist die königliche Würde gleich den andern
Aemtern einer jährlichen Wahl unterworfen. e) Wie schon aus die—
sem Grunde der Einfluß des Königs nicht überwiegend und der herr—
schenden Aristokratie gefährlich werden konnte, so wurde außerdem in
jedem einzelnen Staate das Interesse der beiden bevorrechteten Stände
herkömmlich von zwei Factionen vertreten, die unter eigenen Vorste⸗
hern (principes) geordnet, zwar eben so sehr dem Aufkommen einer
Alleinherrschaft steuerten, 7)) als sie den Staat schwächten und in einer
bestäändigen, selbst das Leben der einzelnen Familien durchdringenden
Aufregung erhielten. 5) Und wie die einzelnen Staaten, so ist Gallien
als Gesammtheit selbst wieder in zwei große Parteien getheilt, die bei
der Ankunft Cäsars von den Aeduern und Arx4 vertre⸗
ten wurden. 9)
Der Mittelpunkt der Staatsgewalt scheint hiernach überall der
aus den Häuptern der Staatsgemeinde gebildete Senat gewesen zu
seyn. 10)
Der Ursprung jener Clientel, welche nicht nur einzelne Per—
Bsl. Tzschucke zu Mela III. 2, 3. 2) Caes. B. 6. IJ. 4. II.
7. VI. 15. Iliet. B. G. vIII. 22. 6) Gaes. B. 6. vViII 63. 75.
MHirt. B. G. VIII. 7. 21. 9) Strabo Geogr. IV. 4. P. 317. Tauchn.
Bgal. Caes. B. G. J. 3. I 4. Iv. 12. V. 25. VII. 4. 31. 57.
Caes B, G. vII 82. Strabo IV. 4. p. 317. )ια9ν. G
B. G. V. 27. VL. 31. 9) Caes. B. G. VII. 14.9 cues B. G.
I. 31. VII. 4. 10 Caes. B. G. III. 17. vii. 33.