Als Julius Cäsar im Jahre 88 v. Chr. das mittlere und nördliche
Gallien zum Schauplatz seiner Eroberungen macht, findet er das Land
in zahlreiche Völkerschaften zersplittert, die verschieden an Umfang,
politischer Macht und an Rechten theils völlig freie Staatsgemeinden
bilden, theils aus abhängigen Voͤlkerschaften bestehen, die sich unter
der Clientel eines andern, mächtigern Staates befinden, wie die Ebu—
ronen und Condruser unter den Trevirern, ) die Carnuten, Cen⸗
tronen, Grudier, Levaker, Pleumoxier, Gorduner, Suessionen unter
den Remern,?) die Biturigen, die Bojer, die Segusianer, Auler⸗
ker Brannoviken, Ambivareter, Brannovier unter den Aeduern, 9)
die Eleutherer Cadurker, die Gabaler, Velauner unter den Arver—
nern. ) Nach Appian ) soll Cäsar während seiner achtjährigen
kriegerischen Thätigkeit daselbst vierhundert, nach Plutarch 9) dreihun—
dert gallische Völkerschaften mit achthundert Städten besiegt und den
Römern unterworfen haben.
Jeder einzelne Staat α der Regel in mehrere
Gaue (pagi) 7) oder Bezirke (partes), und in diesen befinden sich
theils befestigte Städte (oppida), theils offene Flecken (viei) und ein—
zelne Haushaltungen oder Höfe (aedificia). *)
Die Staatsgemeinde selbst wird durch zwei Stände gebildet, die
Druiden, welche befreit vom Kriegsdienst und von Abgaben unter
einem über ganz Gallien waltenden Oberhaupte (princeps) stehen,
einen reichen und angesehenen Stand bilden und Priester und Richter
) Caes. B. G. IV. 6. 2) Caes. B. G. VI. 4. V. 39. IIirt.
B. G. VIII. 6. 9) Caes. B. G. VII. 5. 9. 10. 17. 75. ) Caes.
B. G. VII. 75. 9) de B. C. II. 150. 6) Jul. Caes. 15. 7) Vergl.
Caes. B. G. J. 12. 27. IV. 22. VII. 64. . 8) Caes. B. G. I. 5.
VI. 11. 30. VII. 14. 17. Hirt. B. G. VIII. 10.