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In zwei Fällen mußten die Wasserablaßstutzen, in
zwei Fällen die schmiedeeisernen Wasserablaßkrümer
und bei 3 Kesseln die Nietflanschen an der Wasser—
ablaßmündung, die durch Abrostung zerstört waren,
erneuert werden; die Erneuerung der Nieten an den
Nietflanschen der Wasserablaßmündungen mußte in 4
Fällen eintreten.
Durch Undichtheit des Absperrventilstutzens wurde
die betreffende Mantelplatte tief eingefressen; durch
Einziehen eines Nietes ist diese Stelle unschädlich gemacht
worden.
Blechkantenrisse an den hinteren Flammrohrschüssen
kamen in 2 Fällen vor, die noch durch Abbohren und
Einziehen von Nieten beseitigt werden konnten.
d. Schüden am Mauerwerk.
Das Kesselmauerwerk war durchweg gut unter—
halten, nur in 3 Fällen war an der hinteren Kopf⸗
wand ein Teil der Zugabdeckung und in 2 Fällen das
aufgehende Mauerwerk in den Seitenzügen, das durch
Grundwasser gelitten hatte, teilweise zu erneuern.
2. Reinigung der Kessel.
Die Reinigung der Kessel und der Feuerzüge gab
zu Ausstellungen nur in 3 Fällen Veranlassung; im
übrigen war sie durchweg gut ausgeführt.
In 2 Fällen mußte das Abklopfen des Kesselsteines
mit zu scharfen Hämmern bemängelt werden.
Saarbrüchen, 16. April 1914.
schmelzer
Königlicher Kesselrevisor.