Full text: 1882 (0009)

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pfeiler nur bei großen Kesselanlagen, welche gruppenweise 
zu vier und fünf Kessel angelegt sind, und bei denen man 
in der Lage ist, jede Gruppe für sich kalt zu legen, zu em— 
pfehlen sein. In gewöhnlichen Fällen sollten die Zwischen— 
pfeiler nicht unter 5110 mu — 2 Stein stark ausgeführt 
werden, wie dies in der Zeichnung auf Blatt V, Figur 6 
dargestellt ist. Feuerfestes Material ist dazu nicht erforderlich. 
Bei manchen Kesselanlagen ist die untere Mauer— 
zunge, welche die beiden Seitenzüge von einander trennt, 
zu breit ausgeführt, es empfiehlt sich, dieselbe mit nur 
einem halben Stein — 125 mm Breite in der Weise an 
den Keffel anzuschließen, wie es die oben erwähnte Zeich— 
nung ersehen läßt. Die lichte Weite der Seitenzüge bei 
Kesseln von 2 m Durchmesser sollte nie kleiner als 150 mm 
genommen werden, da sonst die oberen Theile der Züge zu 
rasch verrußen und nur schwer zu reinigen sind. 
In der Regel sind die Kessel von 2 m Durchmesser und 
7 m Länge auf drei Kesselstühlen gelagert. Es sind 
bei solcher Lagerung verschiedene Kefsel undicht geworden, 
und empfiehlt es sich, statt dreier künftig vier Kesselstühle 
zur Unterstützung anzuwenden. 
III. Verschiedenes. 
Neben der vorbezeichneten, die Ueberwachung und Re— 
vision des Kefselbetriebs betreffenden Thätigkeit sind dem 
Unterzeichneten folgende Arbeiten übertragen worden: 
1. Die Beaufsichtigung und Leitung des Betriebes des 
Wasserwerks bei Malstatt, welches die Aufgabe hat, die 
Tiefbauanlagen im Fischbachthale mit Betriebswassern (bis 
zu 2400 chm täglich, aus der Saar entnommen und filtrirt) 
zu versehen; 
2. Ertheilung von Unterricht in der Maschinenkunde 
an der Bergschule; 
3. Anfertigen einer Uebersicht über Anzahl, Leistung
	        
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