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pfeiler nur bei großen Kesselanlagen, welche gruppenweise
zu vier und fünf Kessel angelegt sind, und bei denen man
in der Lage ist, jede Gruppe für sich kalt zu legen, zu em—
pfehlen sein. In gewöhnlichen Fällen sollten die Zwischen—
pfeiler nicht unter 5110 mu — 2 Stein stark ausgeführt
werden, wie dies in der Zeichnung auf Blatt V, Figur 6
dargestellt ist. Feuerfestes Material ist dazu nicht erforderlich.
Bei manchen Kesselanlagen ist die untere Mauer—
zunge, welche die beiden Seitenzüge von einander trennt,
zu breit ausgeführt, es empfiehlt sich, dieselbe mit nur
einem halben Stein — 125 mm Breite in der Weise an
den Keffel anzuschließen, wie es die oben erwähnte Zeich—
nung ersehen läßt. Die lichte Weite der Seitenzüge bei
Kesseln von 2 m Durchmesser sollte nie kleiner als 150 mm
genommen werden, da sonst die oberen Theile der Züge zu
rasch verrußen und nur schwer zu reinigen sind.
In der Regel sind die Kessel von 2 m Durchmesser und
7 m Länge auf drei Kesselstühlen gelagert. Es sind
bei solcher Lagerung verschiedene Kefsel undicht geworden,
und empfiehlt es sich, statt dreier künftig vier Kesselstühle
zur Unterstützung anzuwenden.
III. Verschiedenes.
Neben der vorbezeichneten, die Ueberwachung und Re—
vision des Kefselbetriebs betreffenden Thätigkeit sind dem
Unterzeichneten folgende Arbeiten übertragen worden:
1. Die Beaufsichtigung und Leitung des Betriebes des
Wasserwerks bei Malstatt, welches die Aufgabe hat, die
Tiefbauanlagen im Fischbachthale mit Betriebswassern (bis
zu 2400 chm täglich, aus der Saar entnommen und filtrirt)
zu versehen;
2. Ertheilung von Unterricht in der Maschinenkunde
an der Bergschule;
3. Anfertigen einer Uebersicht über Anzahl, Leistung