An demselben Tage fanden bereits beim französischen
Minister Laval in Paris Verhandlungen statt, welche folgendes
Ergebnis hatten:
J. Die Löhne werden um 5 Prozent erhöht.
2. In dem Falle, daß eine Kameradschaft nicht soviel verdienk, wie die
Arbeiter in der 2. Lohnklasse unter Tage und durch den Ingenieur-Divisionär
estgestellt wird, daß die betr. Kameradschaft kein Verschulden krifft, so wird
hr eine Zulage gewährt, durch welche mindestens der Lohn der Kameradschaft
»is zur Höhe der Lohnklasse 2 unter Tage ergänzt wird.
3. Beseitigung der 4. Lohnklasse wurde grundsätzlich abgelehnt. Doch ist
unker Tage fast niemand mehr in der 4. Lohngruppe vorhanden.
4. Reugruppierung der einzelnen Gruppen. Es wurde nur ein Teil der
Ankräge der Organisakionen berüchklsichtigt.
Abzieher und Anschläger an Bremsbergen erhalten den Lohn der Gruppe 3.
Schießmeister erhalten den Hauerdurchschnitkslohn von 27.45 Fr.
Aufkerber erhalken den Lohn der Gruppe 2.
Lampenreiniger bei elektrischen Lampen erhalten den Lohn der Gruppe 3.
Hafenarbeiter bei Planierung und Verladung der Schiffe bei dreijähriger
Tätigkeit und dem höchsten Schichtlohnalter erhalten die Löhne der
Gruppe 2.
Verladeaufseher erhalten die Löhne der Gruppe 2 mit Zulage.
Kokereiarbeiter, Stocher, Löschfahrer werden nach Gruppe 2 bezahlt.
Zulage erhalten: Schlaucher, Koks- und Kohlenfahrer, Teerfahrer und
Becherwerkswärter, Wagenspritzer von der Kokerei, Schmierer an Rollen-,
Seil- und Kettenbahnen, Rangierer auf der Grubenbahn.
5. Gedinge der an der Förderung beteiliglken Personen. 1. Abzieher,
Anschläger, Haspelführer, Bremser und Schachtläufer eines Bremsberges
ilden eine Kameradschaft und erhalten zu dem Schichtlohn ihrer Gruppe ein
Hedinge von den geförderten Wagen ihres Bremsberges. 2. Lokomotioführer,
Pferdeknechte, Begleitungsleute dilden eine Kameradschaft und erhalten zu
dem Lohn ihrer Gruppe ein Gedinge von der Förderung ihrer Sohle. 3. An—
schläger und Abzieher an den Hauptförderschächten erhalten zu ihrem Gruppen-
ohn ein Gedinge der Förderung.
hß. Ueber Sicherung beim Gedingeabschluß konnke keine Aenderung er—
reicht werden. Es wurde auf Handhabung der Arbeitsordnung verwiesen.
7. Die Erhöhung der Löhne Jugendlicher wurde abgelehnt, da die Ver—
waltung angibk, von allen Werken die höchsten Löhne zu zahlen. Doch soll,
wenn die Jugendlichen in die Pensionskasse aufgenommen werden, eine Er—
zöhung eintreten.
8. Zahlung der Ueber- und Sonnkagsarbeit. Die 1. und 2. Feierkage an
ehten Ostern und Pfingsten sollen mit 100 Prozent Zuschlag bezahlt
verden.
„O. Sicherung gegen willkürliche Ablegung. Bei jeder Kündigung und
entlassung soll vorher der Arbeiker vom Jugenieur-Oivisionär gehört werden.
10. Sicherung gegen Beeinflussung der gesehlichen kariflichen Rechte. Die
Beamten sollen Anweisungen erhalten.
11. Schuh gegen Mißhandlung durch Beamte. Die Beamten erhalten
nündliche Anweisung über die Behandlung von Arbeitern.
“. 12. Keine Maßregelungen. Infolge des passiven Widerstandes sowie des
Streikes finden keineclei Maßregelungen statt.
Auszahlung eines Vorschusses. Die Organisationen versuchten, für die
Feierschihten von der Regierung eine Erwerbslosen-Unterstützung zu erhalken,
welche prinzipshalber abgelehnt wurde. Ein Antrag auf Vorschuß, da durch
die Feierschichten die Arbeiker kein Geld zum Leben haben, fand bei dem
Minister Berücksichtigung. Der Vorschuß soll für die von Feierschichten be—
— und am Streik beteiligken Arbeiter nach folgender Tabelle geregelt
rden: