passiven Widerstandes im besetzten Gebiet dem Saargebiet 1000
Wagen zugeführt worden seien, welche bei Beendung des passiven
Widerstaͤndes zurückgegeben werden mußten. Bei der franzö—
sischen Regierung sei Abhilfe in Aussicht gestellt.
Nach einer Vereinbarung mit der Generaldirektion wurde für
die Feierschichten imn Monat Dezember 1923 und im Januar 1924
eine Vergütung in der Höhe des Krankengeldes einschließlich
Familienzulage gezahlt.
Am 1. Februar 1924 erfolgte eine neue Lohnforderung auf
Grund der gestiegenen Teuerung, welcher am 16. Februar die
Kündigung des Tarifes folgte.
Nach mehrmaligen ergebnislosen Verhandlungen wurden die
Organisationen bei dem französischen Minister der öffentlichen
Arbeiten Trocquer vorstellig.
Das weitere Ergebnis der Verhandlung mit der General.
direktion brachte ab 1. Februar eine Erhöhung von 1,25 Fr.
welche im Wärz auf 2 Fro erhöht wurde.
Im Jahre 1925 wurden die Löhne infolge des sinkenden
Franken und der damit verbundenen Teuerung nach jedesmaligen
Verhandlungen mit den zuständigen Ministern Pytral, Laval und
de Monzie erhöht.
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Streik von einer Woche.
Am 1. Juli 1925 kam es zu einem passiven Widerstand, indem
die Bergarbeiter infolge der Nichtbewilligung ihrer seit Monaten
schwebenden Lohnforderung auf einer Anzahl Gruben die Kohlen—
wagen ohne Pflock förderten. Die Verwaltung beantwortete
diese Maßnahme mit Einlegung von Feierschichten und Lohn—
kürzungen.
Die Organisationen kündigten am 12. Juli den Lohnkarif.
Nachdem keine Einigung über die Erhöhung der Löhne erzielt
wurde, beschloß eine Revierkonferenz des Verbandes am 27. Juli
mit 114 gegen 29 Stimmen den Streik und stellte folgende For—
derungen:
1. Erhöhung des Lohnes, um leben zu können.
2. Erhöhung des Hauermindestlohnes.
. Beseitigung der 4. Lohnklasse.
4. Umgruppierung der einzelnen Lohngruppen.
5. Alle in der Förderung Beschäftigten: Abzieher, Bremser, Haspelführer,
Pferdeknechke, sind im Gedinge zu verrechnen.
Sicherheit der Abschließung der Gedinge.
Erhöhung der Löhne Jugendlicher um Nio.
— der Ueber- und Sonntagsarbeit mit 50 bzw. 100 Prozeni
uschlag.
9. Islne gegen willkürliche Ablegung.
10. Schutz gegen Beeinflussung der gesetzlichen und kariflichen Rechte.
11. Schuß gegen Mißhandlung durch Beamte.
12. Keine Maßregelungen.
NVaoachdem die übrigen Organisationen dieselben Beschlüsse
faßten, standen am 27. Juli die gesamten Bergarbeiter fast restlos
im Streik.
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