Saarbrücken, den 28. Dezember 1923.
Bezüglich der während des Streiks entlassenen Bergarbeiter erklärt die
Administration des Mines, daß sie bereit ist, die Entlassenen restlos wieder
einzustellen. Die Wiederanlegung erfolgt in den allerersten Tagen des
Januar 1924, jedoch dergestalt, daß die Arbeiter auf einer anderen Grube
wieder eingestellt werden, wobei sie nach Wöglichkeit innerhalb ihrer bis—
herigen Gruppe beschäftigt werden. Hierbei wird auch der Wohnsitz des Be—
trefsenden in weitgehendstem Waße berüchsichtigt.
Die so wieder eingestellten Leute treten ohne besondere Karrenzzeit sofort
wieder in den Genuß ihrer früheren Rechte auf Kohlen und Urlaub.
Diejenigen Bergarbeiter, welche in der Liste der Entlassenen stehen und
in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September wieder angelegt wurden, erhalten
eine Entschädigung für 12 Arbeitstage. Die in der Zeit vom 1. Oktober bis
31. Dezember wieder angelegten Bergarbeiter erhalten eine Entschädigung von
1 Monat — 25 Arbeitstage (Februar) und die nach dem 1. Januar Wieder-
angelegten eine solche von 2z Monaten — 50 Arbeitstage.
Der Enkschädigung werden die Durchschnittslöhne des Monats Februar
1924 einschließlich Frauen- und Kindergeld, sowie der nachträglich gewährken
Zulage von 1,25 Fr. zugrunde gelegt und zwar derjenigen Arbeiterklasse,
der der betreffende Arbeifer vor dem Streik angehört haf. Für die Berech—
aung der Familienzulagen ist der Stand im Monat Februar 1924 maßgebend.
Gleichzeitig bestätige ich Ihnen, daß den nicht wieder angefahrenen Berg
arbeitern, soweit sie auf der Liste der Entlassenen stehen, die Kontktraktbruch-
strafe erstattet wird, sofern eine solche einbehalten ist.
Die Zugehörigkeit der Wiederangelegten zu den Knappschaftsvereinen
wird dahin geregelt, daß diese Arbeiker als vom 15, Mai 1923 ab als
Mitglieder für die in Frage kommenden Kassen betrachtet werden. Die Ge—
samtbeiträge für die Zeit vom 15. Mai bis zum Tage der eigentlichen Wieder—
anlegung werden von der Administration bestritten. gez. Massing.
Die wieder angelegten Bergarbeiter erhielten ungefähr 9.
Million Franken als Entschädigung, sowie ihre Knappschafks-
beiträge vom 15. Mai bis zur Wiederanlegung gezahlt. Die An—
legung erfolgke auf einer anderen Grube.
In einer späteren Verhandlung mit dem französischen Mi—
nister der öffentlichen Arbeiten Pytral wurde erreicht, daß die
Arbeiter auf ihren Wunsch wieder auf ihre Grube zurückverlegt
wurden.
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Die Zeit nach der Einführung der Frankenwährung.
Am 1. Juni 1923, kurz nach dem Streik, wurde bekannklich
die Frankenwährung eingeführt.
Bereits im August 1923 sahen sich die Gewerkschafken ge—
zwungen, Lohnforderungen zu stellen. Die Löhne wurden ab
J. September um 1,50 Fr. erhöht, davon wurde 1 Fr. pro Schicht
rückwirkend vom August gezahlt. Eine weitere Forderung im
Vovember brachte kein Ergebnis. Gegen den Willen der Gewerk—
schaften, welche eine allgemeine Lohnerhöhung verlangten, erhöhte
die Verwaltung das Frauen- und Kindergeid um 63250 Fr. auf
1,50 Fr. pro Kind und Schicht.
In den Monaten November und Dezember wurden fünf
Feierschichten eingelegt, angeblich wegen Wagenmangel. Die
Gewerkschaften hakten dieserhalb eine Aussprache mit dem Präsi—
denten Rault von der Regierungskommission, in welcher derselbe
erklärte, daß der Wagenmangel daher komme, daß infolge des
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