Einrichtungen und Gesundheitspflege.
Für die Ausübung der Gesundheitspflege ist das Vereinsgebiet in 72 Kursprengel einge-
teilt; für jeden Sprengel ist 1 Knappschaftsarzt bestellt.
Für die einer besonderen Wartung und Pflege bedürftigen Kranken, insbesondere für die
Behandlung berufsverletzter Bergleute sind 4 Vereinskrankenhäuser in Völklingen, Sulzbach, Neun-
kirchen und Quierschied eingerichtet; das letztere ist außerdem für Lungenkranke leichterer Art
als Kuraufenthalts- und Erholungsstätte vorgesehen, während schwerere Fälle der Lungenheilstätte
Sonnenberg, Kreis Saarbrücken zugeführt werden,
Augenleidende Mitglieder werden von den 6 knappschaftlichen Augenärzten in Saarbrücken.
Neunkirchen und Saarlouis behandelt und im Bedarfsfalle in deren Augenkliniken verpflegt.
Für Ohren-, Nasen- und Halskranke sind 8 Spezialärzte in Saarbrücken und Neunkirchen.
für zahnkranke Mitglieder 45 approbierte Zahnärzte und 47 Zahntechniker bestellt.
Verrichtungen der niederen Chirurgie werden von Badern und Heilgehilfen gegen Be-
zahlung der Einzelverrichtungen besoret.
Familien-Krankenhilfe.
Nach den bei der Arztwahl im Juni 1923 ausgestellten Ausweiskarten zur Familien-Kranken-
hilfe waren im Berichtsjahr zu versorgen:
41 583 Familien der aktiven Mitglieder
und 17970 Familien der Invaliden bezw. Witwen.
Die Gesamtzahl mit 59553 Familien hat sich gegen das Vorjahr um 3900 vermehrt.
Jie einzelnen Leistungen sind in Folge des langen Bergarbeiterstreiks an Zahl hinter denen
des Vorjahres zurückgeblieben, obwohl durch die abwartende Haltung während des Streiks die
[nanspruchnahme des Arztes in vielen Fällen auf das zweite Halbiahr nach Beendigung des Streikes
‚erschoben wurde.
Die Zahl der für ärztliche Geburtshilfe (einschl. Fehlgeburten) festgesetzten Sonderleistungen
Jetrug 2140 (2413) und zwar 2097 (2371) bei der Krankenkasse und 43 (43) bei der Pensionskasse.
Jeberweisungsscheine zur fachärztlichen Behandlung wurden 1770 (2268) ausgestellt, und zwar für:
a) Augenleiden 851 (1056)
b) Hals-, Nasen-, Ohrenleiden 792 (1113)
c) Haut- und Geschlechtsleiden 127 (99)
In 1530 (1&98) Fällen von Krankenhausbehandlung der Angehörigen mit 28 626 (36 506) Pflegetagen
erstattete der Verein die halben Pflegekosten sowie einen Teil der Medikamente und Arztkosten.
295 (1644) dieser Fälle mit 24 080 (31 067) Pflegetagen betreffen Angehörige der aktiven Mitglieder
and 235 (254) Fälle mit 4746 (5439) Pflegetagen Angehörige der pensionierten bezw. verstorbenen
Mitglieder.
Die Gesamtzahl verteilt sich auf 1016 (1277) Ehefrauen, 331 (368) Knaben und 183 (253.
Mädchen.
Die Erhöhung der Barentschädigung bei den Erstattungen von Krankenhauskosten erfolgte
entsprechend den Teuerungsverhältnissen. Die nach Ziffer 13 der Bestimmungen über die Inan-
spruchnahme der Familien - Krankenhilfe neben den halben Pflegekosten zu erstattenden Höchst-
beträge wurden vom 23. 8. 1923 ab wie folgt festgesetzt: Arztkosten für die ersten 10 Tage je 8.— Frs.
für die weiteren Tage je 4,— Frs., für Medikamente pro Tag 50 Cts.
Die Mitglieder waren vielfach nicht in der Lage, vor dem Antrag auf Erstattung des Kosten-
anteils ihre Rechnungen zu bezahlen. Die Verwaltung mußte daher dazu übergehen, nach genauer
Prüfung der Unterlagen den betr. Krankenanstalten bezw. Aerzten die zu erstattenden Kostenanteile
lirekt zuzuführen.