Rentenerstattungen.
Auf Grund der Schlußabrechnung der Rechnungsstelle des Reichsversicherungsamts wurden
lem Knappschaftsverein seitens des Reichs gemäß 8 1285 der Reichsversicherungsordnung
150 394,01 4 gegen 317 509,59 M im Vorjahre erstattet.
Außerdem ergab die Lastenverteilung durch die Rechnungsstelle des Reichsversicherungs-
ımts eine Entlastung des Vereins um 37897779 M gegen 330035,61 A im Vorijahre.
Entscheidungen über reichsgesetzliche Ansprüche,
Bei der Spruchkammer des Knappschaftsoberversicherungsamts Bonn zu Saarbrücken wurde
in 21 Fällen Berufung gegen Bescheide des Knappschaftsvorstandes eingelegt; außerdem standen
aus dem Vorjahre noch 15 Fälle zur Entscheidung. Erledigt wurden 17 Berufungen, von welchen
3 zurückgewiesen, 3 zu Gunsten des Versicherten, 6 durch Zurücknahme der Berufung, erledigt
wurden. 19 Berufungen blieben unerledigt.
Von dem Rechtsmittel der Revision wurde in 1 Falle seitens der Versicherten Gebrauch
yemacht. Außerdem stand noch 1 Fall aus dem Vorjahre zur Entscheidung.
Erledigt wurden 2 Revisionen zu Gunsten des Vereins.
Die Kosten des Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeverfahrens beliefen sich auf 3941,75 MA.