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des zu‘ Burbach gelegenen Etablissements nähere Grundsätze für die Aufstellung‘ der
Spezialbilanz festzustellen und nähere Erläuterungen über die darin aufzunehmenden
Dositionen zu verlangen.
Die vorliegende Konzession kann zu jeder Zeit und, ohne dass es der Angabe der
Gründe bedarf, lediglich nach dem Ermessen der Preussischen Staatsregierung zurück-
zenommen und für erloschen erklärt werden.
Uebrigens ist durch diese Konzession die Befugnis zum Erwerbe von Grundeigentum
n den Preussischen Staaten nicht gegeben, sondern dazu bedarf es in jedem einzelnen
Falle der besonders nachzusuchenden landesherrlichen Erlaubnis.
Berlin, den 30. Juni 1866.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
von Itzenplitz.“
Hatte schon der Bau einer Reihe neuer Eisenbahnlinien die wirtschaftliche Lage der Hütte
sehr wesentlich verändert, so war jetzt die Zeit gekommen, wo auch die Entwicklung ihrer natür-
ichen Wasserstrasse nach Süden zur Wirklichkeit wurde. Die Verbindung der Saar bei Saargemünd
mit dem Rhein-Marnekanal war an sich eine französische Angelegenheit, aber sie diente doch dem
Zwecke, das preussische Saarkohlenbecken nach Frankreich hin aufzuschliessen. Insofern das
der Fall war, schädigten ihre Folgen die preussische Saareisenindustrie; denn sie nahmen ihr die
/orzugsstellung in den Kohlenpreisen, welche sie bis dahin inne gehabt hatte. Der Staatsvertrag
zwischen Preussen und Frankreich vom 4. April 1861 bestimmte ausdrücklich, dass die preus-
sische Verwaltung am Ufer des Kanals mehrere Kohlenniederlagen herzustellen habe, welche stets
ın ausreichendem Masse mit den Hauptgattungen der Saarbrücker Kohlen zu versehen seien, und
dass die Verkaufspreise der zur Einführung nach Frankreich bestimmten Kohlen in keinem Falle
ıöher sein sollten als diejenigen, welche für eben solche Kohlen den meistbegünstigten preussischen
ınd anderen Käufern gestellt würden. 1863 nahmen damit die Begünstigungskohlen der Werke der
ehemaligen Nassau-Saarbrücker Lande ein Ende. Die weitere Entwicklung führte noch weit über diese
Gleichstellung hinaus nach der entgegengesetzten Richtung hin, indem die preussische Bergverwaltung
an der Saar begann, im Saargebiete selbst die höchsten Preise zu nehmen, nach den Grenzgebieten
aber, wo sie mit anderen Kohlen in Wettbewerb stand, wesentlich billiger zu verkaufen. Ein Vorteil
‘ür die saaranliegenden Hütten entsprang dem Bau des Saarkohlenkanales nur insofern, als er sie
nit dem Erzgebiet um Nancy verband. Wurden auch von dort nur für eine gewisse Zeit grössere
Massen von Erzen.bezogen, so richtete sich doch auf Jahrzehnte ein regelmässiger Schlackenbezug
von dort ein, welcher dem Zwecke diente, den Verbrauch der teuren Saarkoks im Hochofen herab-
zudrücken, 1861 kam zwischen Preussen und Frankreich eine völlige Einigung über die technischen
Einzelfragen des Kanalbaues zustande, und im Frühling 1862 begannen die Arbeiten auf der ganzen
Kanallinie. Die obere, 63,5 km lange Strecke von der Abzweigung aus dem Rhein-Marnekanal bei dem
Dorf Gondersingen bis oberhalb Saargemünd wurde von der französischen Regierung als eigentlicher
Kanal ausgebaut. Von Saargemünd abwärts wurde das Flussbett der Saar kanalisiert. Die Arbeiten auf der
12 km. langen Strecke von Saargemünd bis zum Dorfe Güdingen, welche die Grenze zwischen
Preussen und Frankreich bildete, wurden auf gemeinsame Kosten durch die französische Verwaltung
ausgeführt, während die 14 km lange reinpreussische Strecke von Güdingen bis Louisenthal an
Brebach, Saarbrücken, St. Johann, Malstatt und Burbach vorbei von Preussen auf preussische
Rechnung gebaut wurde. Preussen, das nur eine kleine Strecke zu bauen hatte, baute sehr rasch.
Zwischen L,ouisenthal und Saargemünd war bereits am 12. Juni 1865 der normale Stau hergestellt.