Full text: Die Burbacherhütte 1856 - 1906

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hütte, Zur geistigen Beschäftigung und zur Erholung der Kranken dient eine besondere Lazarett- 
Dibliothek, welche die Hütte geschenkt hat und noch fortlaufend ergänzt. Mit einer Augenklinik 
ın Saarbrücken ist ein festes Abkommen getroffen, nach welchem die Mitglieder des Vereins und 
ihre Angehörigen in der Sprechstunde unentgeltlich behandelt werden. Ebenso besteht ein Ab- 
kommen mit einem Spezialarzt für Nasen-, Ohren- und Halskrankheiten. Kranke, welche im 
<nappschaftslazarett nicht der entsprechenden Sonderbehandlung unterworfen werden können, wer- 
len nach auswärts in Spezialkliniken gebracht. Für die Unterbringung von Angehörigen der Mit- 
glieder in Kliniken in St. Johann, Saarbrücken, Bonn, Heidelberg und Strassburg werden namhafte 
Unterstützungen gezahlt. 
X. Meisterpensionen. 
Wie sämtliche Hüttenleute, so sind auch die Meister und Aufseher ausnahmslos Mitglieder 
des Knappschaftsvereins und erhalten von demselben die entsprechenden Pensionen. Um sie aber, 
antsprechend ihrem verantwortlichen Posten, auch hinsichtlich ihrer Pensionsverhältnisse noch besser 
zu stellen als die Hüttenleute, so gewährt ihnen die Hütte seit dem 1. Mai 1896 neben ihren In- 
validenpensionen aus der Knappschaftskasse noch besondere Zuschusspensionen, welche nach Dienst- 
zeit und Einkommen abgestuft sind. Sie betragen jetzt monatlich 50 bis 85 M. Sie sind frei- 
willige Zahlungen und sind an die gute Führung der Empfänger innerhalb und ausserhalb des 
Dienstes gebunden. Die Witwen und Waisen der Meister und der Aufseher erhalten in ähnlicher 
Weise besondere Zuschüsse, und zwar beträgt der Witwenzuschuss der Hütte die Hälfte des Meister- 
zuschusses. Folgende Uebersicht zeigt die Gesamtgestaltung der Pensionsverhältnisse der Meister 
von 1896 bis 1905. Seit dem ersten Januar 1906 haben sich die Invalidenunterstützungen des 
Knappschaftsvereins bedeutend erhöht, so dass der Anfangssatz in der höchsten Klasse statt 17 M 
25 M und in der nächsthöchsten Klasse statt 15 M 22 M ist. Ebenso ist der Höchstsatz in der 
nöchsten Klasse seitdem statt 41,50 M 59 M und in der nächsthöchsten Klasse statt 36 M 59 M.
	        
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