Full text: Das Stift St. Arnual

Die Frage, ob das Stift St. Arnual ein selbständiger oder aber ein 
den Gemeinden gemeinsam gehöriger Fonds sei, ist in den 50er 
und 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts gar nicht zur Verhandlung 
zekommen, erst im Anschluß an das Urteil des Reichsgerichts vom 
Januar 1907 ist diese Frage aufgerollt worden. Die beiden Kreis- 
synoden Saarbrücken und St. Johann sind im Jahre 1908 mit ihren 
Anträgen an die Rheinische Provinzialsynode herangetreten, nachdem 
der Stiftsverwaltungsrat allen vor der Reformation nicht zum Stifts- 
kirchenbezirke gehörigen Pfarreien. der Grafschaft erklärt hatte, sie 
hätten im Verfolg der reichsgerichtlichen Entscheidung nach Auflösung 
des mit dem Stiftsfonds nur zeitweilig verbunden gewesenen Kirch- 
schaffneifonds fortan keine Bezüge aus dem jetzt nur für die alten 
Stiftsgemeinden bestimmten eigentlichen Stiftsfonds zu erwarten, und 
nachdem das Konsistorium erklärt hatte, es sei nicht in der Lage. 
den Stiftsverwaltungsrat zur Anerkennung der Rechte aller Graf- 
schaftsgemeinden an ‚den -StiftsfonJds anzuhalten. Das erste aus- 
führliche Werk von Dr. Muth erschien dann unmittelbar vor der 
Provinzilalsynode. 
Die Provinzialsynode erklärte: sie sei außer Stande, über die 
schwierigen Rechtsverhältnisse, insbesondere über die Ansprüche der 
Grafschaftsgemeinden an das Stift eine Erklärung abzugeben; sie 
hoffe, daß eine friedliche Einigung erfolgen werde, und daß dann 
jedenfalls die Verwaltung den Presbyterien der Sstifts- 
berechtigten Gemeinden übertragen werde 
Daraufhin fanden im Jahre 1909 Einigungsverhandlungen 
statt, welche zu dem Vorschlag führten, man möge den Stiftsfonds als 
eine, für alle evangelischen Gemeinden der alten Grafschaft bestimmte 
Stiftung erklären, die Überschüsse in der Weise verteilen, daß 
zunächst 25% derselben für die sogenannten alten Stiftsgemeinden 
verwendet werden sollten: auch solle eine neue presbyteriale Ver- 
waltung eingerichtet werden. 
Die Ausführung dieser Verhandlungen zog sich jedoch in 
die Länge. Inzwischen übernahm Konsistorialrat du Mesnil die 
Bearbeitung eines umfangreichen Werkes auf Grund der 
Stiftsakten. 
Nach dem Erscheinen des du Mesnilschen Buches im Sommer 1911 
verfaßte dann Dr. Muth im Auftrage der früher schon wiederholt
	        
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