Full text: Das Stift St. Arnual

Das Stift St. Arnual wird durch einen Verwaltungsrat vertreten, 
welcher. den Fonds unter der Aufsicht des königl. Konsistoriums 
der Rheinprovinz zu verwalten und über dessen Einkünfte zu be- 
schließen hat. 
Das Stift und der Verwaltungsrat haben ihren Sitz in der 
Stadt Saarbrücken. 
S 2. Der Verwaltungsrat besteht aus 6 Personen, nämlich 
aus dem jedesmaligen Superintendenten der Kreissynode Saarbrücken 
und 5 wechselnden Mitgliedern, unter welchen sich wenigstens 
2 Geistliche und wenn möglich ein Rechtsverständiger als Justitiar 
befinden müssen. 
Die wechselnden Mitglieder werden auf Vorschlag des Ver- 
waltungsrates durch das Konsistorium auf 5 Jahre ernannt. 
Es dürfen hierfür nur geschäftskundige, evangelische Männer gewählt 
werden, welche innerhalb des Stiftsgebietes ihren Wohnsitz haben. 
Die Amtsperiode derselben beginut mit dem Etatsjahr. 
Alle Jahre scheidet eins der wechselnden Mitglieder aus. Die 
ausscheidenden Mitglieder können wieder gewählt werden. Aus 
der Mitte des Verwaltungsrates und auf dessen Vorschlag ernennt 
das königl. Konsistorium den Vorsitzenden, welcher in der Stadt 
Saarbrücken oder deren nächster Nähe seinen Wohnsitz haben muß, 
sowie‘ einen Stellvertreter desselben. Kommen Mitglieder durch 
Tod, Verlegung des Wohnsitzes außerhalb des Stiftsbezirkes oder 
sonstwie in Abgang, so findet die anderweite Ernennung zunächst 
nur für die Zeit der Amtsdauer des Ausgeschiedenen statt. Die 
Mitglieder des Verwaltungsrates versehen ihre Funktionen unent- 
geltlich und erhalten nur für besondere Mühewaltungen eine 
Remuneration nach der Festsetzung des Konsistoriums. 
& 3 bis 12 enthalten nähere Bestimmungen über die Geschäfts- 
führung usw. 
F. Die jetzt erforderliche Neuordnung. 
Nach Muth gebührt dem Konsistorium, (wie früher der 
Regierung) nur die Landesherrliche Oberaufsicht über die Ver- 
waltung des Stiftes. Nach du Mesnil dagegen hat das Kon- 
sistorium als Vertreter des Landesherrn die Verwaltung selbst 
zu führen oder überträgt sie einem von ihm ernannten Ver- 
waltungsrat.
	        
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