Full text: Das Stift St. Arnual

Zeiten kirchliche Einrichtungen; in Notzeiten haben sowohl die 
Generalkirchenschaffnei als später auch der eigentliche Stiftsfonds 
helfend eingegriffen, aber ihre Gaben waren stets nur Geschenke, 
Seit der Verschmelzung beider Fonds finden wir eine immer 
wachsende Beteiligung der Volksschulen an den Einnahmen des 
Stifts, bis wir zuletzt bei der Neuordnung der Stiftsverhältnisse 
durch die preußische Regierung im 19. Jahrhundert die Anweisung 
finden, die, so viel ich weiß, bis heute in Kraft geblieben ist, daß 
der Verwaltungsrat darauf zu achten hat, daß die Hälfte der Aus- 
gaben für Schulzwecke verwandt werden soll, während die andere 
Hälfte für Pfarrer und Kirchengemeinden bestimmt bleibt; dabei 
werden die Zahlungen an das Gymnasium mit den Zahlungen an 
die Volksschulen zusammen aufgeführt. Nach der Einführung der 
staatlichen Besoldung für die Geistlichen durch die französische 
Gesetzgebung ist der Stiftsfonds nur noch ein Zuschußfonds und 
wird schließlich ein reiner Unterstützungsfonds. 
Nachdem späterhin auch die Baulasten zunächst auf die Zivil- 
gemeinden und schließlich auf die Kirchengemeinden übergegangen 
waren, hat das Stift auch zu den Bauten nur noch Unterstützungen 
gegeben; nur für die Stiftskirche zu St. Arnual ist die Baulast 
des Stifts bis heute bestehen geblieben. 
D. Die Weiterentwiceklung des Stifts unter französischer 
Herrschaft (1793 —1815). 
Ohne Frage ist die Zeit der französischen Herrschaft über die 
frühere Grafschaft Saarbrücken für die Ausbildung des protestan- 
tischen Kirchenrechtes von hervorragender und bleibender Bedeutung 
geworden. Das Vermögen des Stifts St. Arnual (damals. wie wir 
früher gesehen, ‚das vereinigte Stiftsvermögen und die General- 
kirchenschaffneikasse) schien in grosser Gefahr, von der französischen 
Regierung als Landesfonds beschlagnahmt zu werden. Die Stifts- 
verwaltung legte in ausführlichem Bericht klar, daß der Fonds 
keineswegs dem Landesherrn zur freien Verfügung gestanden, 
sondern seit alters zur Besoldung der Pfarrer und Lehrer und 
zur Unterstützung von Witwen und Waisen, sowie zur Erbau- 
ung und Unterhaltung von Kirchen und Pfarrhäusern verwendet 
worden sei. Daraufhin wurde wirklich von der französischen 
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