Grafschaftskirchen zu gemeinsamem Pfarrbezirk (z. B. Dudweiler-
Sulzbach, Malstatt-Gersweiler, Bischmisheim-Fechingen, St. Arnual-
Güdingen-Bübingen). ““
In der Nassau-Saarbrücker Kirchenordnung von 1617 (also
noch vor dem Stiftungsbrief für das Gymnasium von 1620) er-
scheint das Stift St. Arnual als eine „kirchliche Anstalt“, während
späterhin in der Kanzlei- und Prozeßordnung vom 3. Januar 1778
das Stift St. Arnual als ein „pium corpus protestanticum“‘ be-
zeichnet wird.
B. Die Zeit von 1604 bis 1713.
Wir kommen nun wiederum zu einem höchst bedeutsamen
Abschnitt in der Entwicklung des Stifts, zu der Zeit von 1604 bis
1713. Du Mesnil behauptet: „Der Umwandlungsprozeß für den
Träger des Eigentums des Stiftes von dem alten kanonischen Be-
griff der Kirche als Anstalt bis zu dem Begriffe eines selbständigen,
besonderen Zwecken dienenden Vermögens, ist mit der Widmung
der Stiftseinkünfte für den Unterhalt des Gymnasiums im Jahre 1620
endgültig zum Abschlusse gekommen.‘ In der Tat ist ja mit dem
Stiftungsbrief des Grafen Ludwig vom Jahre 1620 ab dem Stifts-
fonds eine neue, bleibende Belastung auferlegt worden und zwar
kraft des Landesherrlichen Rechtes, welches weder von Muth noch
von du Mesnil irgendwie angefochten wird. Sofort bei der Grün-
dung der Lateinschule im Jahre 1604 waren die Gehälter der
6 Lehrer schon. auf den Stiftsfonds angewiesen worden. Die
Meinungen von Muth und du Mesnil gehen aber in Bezug auf die
Bedeutung des bei Muth I, Seite 50ff mitgeteilten Stiftungsbriefes
wieder vollständig auseinander. Nach du Mesnil ist durch den
Stiftungsbrief selbst für die Folge jede weitere Entwicklung des
Stiftes durch Übernahme neuer Verpflichtungen auf den Fonds
rechtlich ganz unmöglich geworden. Nun muß er selbst aber zu-
geben, daß tatsächlich vom Jahre 1701 bezw. 1713 ab die Be-
soldung sämtlicher evangl. luth. Pfarrer der Grafschaft Saar-
brücken und die Unterstützung aller Grafschaftskirchen in ihren
baulichen Nöten auf die Kasse des Stifts angewiesen worden sind.
Du Mesnil sieht darin aber nur ein bloßes Buchen aus politischen
Gründen und ein Scheinmanöver, um keine Überschüsse bei der