Full text: Mitglieder-Verzeichnis und Satzungen der Südwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie, des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie und des Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankenkassen

5. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Beschlüssen des 
Vorstandes auf Nichtannahme ausständiger, ausgesperrter 
oder widerrechtlich ausgetretener Arbeiter folgezuleisten. 
6. Zur Abänderung der Satzungen oder zur Auflösung 
des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie ist die Zu- 
stimmung von zwei Drittel der in einer dazu einberufenen 
Haupt -Versammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. 
Im Auflösungsfalle verfügt dieselbe Haupt -Versammlung 
mit einfacher Mehrheit über die Verwendung des Verbands- 
vermögens. 
Satzungen 
des 
Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung 
der Interessen der Betriebskrankenkassen. 
(Vergl. Anlage.)
	        
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