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Satzungen
des
Vereins zur Wahrung der gemeinsamen
wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie.
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Der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaft-
lichen Interessen der Saarindustrie hat seinen Sitz in
Saarbrücken. Er bezweckt die Hebung des gesamten
Verkehrs und die Förderung der gemeinsamen industriellen
Interessen im weiteren Saargebiete.
S 2.
Der Verein wird suchen seinen Zweck zu fördern:
1. durch schriftstellerische Tätigkeit,
2. durch Vorstellungen bei den Behörden und gesetz-
gebenden Körperschaften,
3. durch Vermittelungen bei den einzelnen Industriellen
und Industriezweigen,
4. durch die Sammlung statistischen Materials,
5. durch jede sonstige geeignete Vertretung der Vereins-
Interessen.
8 3.
Mitglied des Vereins kann jede industrielle Firma des
weiteren Saargebiets und seiner Umgebung werden, welche
sich unter Anerkennung der Satzungen zu dem durch diese
vorgesehenen jährlichen Beitrag für die Vereinszwecke ver-
pflichtet.
Der jährliche Beitrag beträgt auf den Kopf der all-
jährlich zu ermittelnden männlichen erwachsenen Arbeiter
50 Pf und auf den Kopf der weiblichen und jugendlichen
Arbeiter 25 Pf.
Der Vorstand ist befugt, im Bedarfsfalle die Erhebung
außerordentlicher Beiträge anzuordnen.