Full text: Mitglieder-Verzeichnis und Satzungen der Südwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie, des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie und des Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankenkassen

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Satzungen 
des 
Vereins zur Wahrung der gemeinsamen 
wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie. 
& 
Der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaft- 
lichen Interessen der Saarindustrie hat seinen Sitz in 
Saarbrücken. Er bezweckt die Hebung des gesamten 
Verkehrs und die Förderung der gemeinsamen industriellen 
Interessen im weiteren Saargebiete. 
S 2. 
Der Verein wird suchen seinen Zweck zu fördern: 
1. durch schriftstellerische Tätigkeit, 
2. durch Vorstellungen bei den Behörden und gesetz- 
gebenden Körperschaften, 
3. durch Vermittelungen bei den einzelnen Industriellen 
und Industriezweigen, 
4. durch die Sammlung statistischen Materials, 
5. durch jede sonstige geeignete Vertretung der Vereins- 
Interessen. 
8 3. 
Mitglied des Vereins kann jede industrielle Firma des 
weiteren Saargebiets und seiner Umgebung werden, welche 
sich unter Anerkennung der Satzungen zu dem durch diese 
vorgesehenen jährlichen Beitrag für die Vereinszwecke ver- 
pflichtet. 
Der jährliche Beitrag beträgt auf den Kopf der all- 
jährlich zu ermittelnden männlichen erwachsenen Arbeiter 
50 Pf und auf den Kopf der weiblichen und jugendlichen 
Arbeiter 25 Pf. 
Der Vorstand ist befugt, im Bedarfsfalle die Erhebung 
außerordentlicher Beiträge anzuordnen.
	        
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