Full text: Mitglieder-Verzeichnis und Satzungen der Südwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie, des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie und des Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankenkassen

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In dringenden Fällen kann der Vorsitzende eine außer- 
ordentliche Versammlung berufen; auf den Antrag einer 
Gruppe ist er verpflichtet, dies zu tun. 
Der Vorsitzende beruft die Mitglieder des Gesamt- 
vereins 14 Tage vor dem Termin brieflich unter Mitteilung 
der Tagesordnung. 
Anträge einzelner Mitglieder, welche vor Ausschreibung 
der Sitzung bei dem Gesamtverein eingehen, sind auf die 
Tagesordnung zu bringen. 
Nach Erledigung der letzteren ist in der Versammlung 
über etwaige weitere Anträge zu verhandeln; solche zu 
stellen, ist jedes Mitglied berechtigt, doch sind sie spätestens 
8 Tage vor der Versammlung anzumelden. 
Jedes zum Gesamtverein gehörige Werk und jeder 
Verband hat das Recht, seine Teilhaber oder Beamten zu 
seiner Vertretung in den Versammlungen entweder ein- für 
allemal oder für einen einzelnen Fall zu bezeichnen. 
Die Zahl der Stimmen eines Werkes richtet sich nach 
der Zahl der Arbeitereinheiten ($ 6), die für dasselbe in 
die Vereinslisten eingetragen sind. Bis zu 200 Arbeiter- 
einheiten geben eine Stimme, jede folgenden vollen 200 
Arbeitereinheiten eine weitere Stimme. Kein Werk kann 
mehr als 20 Stimmen vertreten. 
Die Versammlung faßt ihre Beschlüsse mit unbedingter 
Mehrheit der vertretenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit 
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Wahlen 
erfolgen in der Regel durch Stimmzettel und nur, wenn kein 
Widerspruch erfolgt, durch Zuruf. Bei Stimmengleichheit 
antscheidet das Los. 
Die von dem Geschäftsführer aufzustellende, durch zwei 
Mitglieder des Gesamtvereins zu prüfende Jahresrechnung 
wird in der ordentlichen Hauptversammlung des Gesamt- 
vereins gelegt und abgenommen. 
S 5a. 
Die Einnahmen und Ausgaben des Gesamtvereins 
werden jährlich für das folgende Jahr in einem Haushalts- 
plan vom Vorstand veranschlagt und von der Hauptver-
	        
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