Full text: Mitglieder-Verzeichnis und Satzungen der Südwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie, des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie und des Südwestdeutschen Verbandes zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankenkassen

Auch Personen und Verbände, die der Eisen- und 
Stahl-Industrie nahe stehen, können unter Zustimmung des 
Gesamtvorstandes Mitglieder werden. 
Der Austritt aus: dem Gesamtverein, welcher mittels 
schriftlicher Erklärung zu erfolgen hat, steht jedem Mitglied, 
nach vorheriger Erfüllung seiner Verbindlichkeiten für das 
laufende Vereinsjahr, jederzeit frei. 
S 2a. 
Die Hauptversammlung des Gesamtvereins kann auf 
Antrag des Vorstandes Männer, die sich um die Eisen- 
und Stahl-Industrie besonders verdient gemacht haben, zu 
Ehrenmitgliedern des Gesamtvereins ernennen. 
Ehrenmitglieder besitzen alle Rechte ordentlicher Mit- 
glieder, sind jedoch von den Verpflichtungen der ordent- 
lichen Mitglieder befreit. 
8 3. 
Organisation. 
Der Gesamtverein zerfällt nach der geographischen 
Lage der hauptsächlichsten Bezirke der Eisen- und Stahl- 
industrie in verschiedene Gruppen, wobei kleinere Bezirke 
sich dem nächsten größeren anzuschließen haben. Für die 
n sich abgeschlossenen Einzelzweige (Waggonbau, Schiffs- 
werften usw.) kann die Bildung von Gruppen, die sich 
über das ganze Vereinsgebiet erstrecken, zugelassen werden. 
Über die Bildung einer Gruppe entscheidet der Vor- 
stand des Gesamtvereins. 
S 4 
Leitung der Angelegenheiten des Gesamtvereins. 
Die Leitung seiner Angelegenheiten überträgt der 
Gesamtverein einem Vorstande. 
Dem Vorstande gehören die Vorsitzenden der einzelnen 
Gruppen und deren Stellvertreter als ständige Mitglieder 
an; außerdem wählt jede Gruppe für jede vollen 15000 in 
ihr vertretenen Arbeitereinheiten (8 6) je ein Mitglied auf 
zwei Jahre in den Gesamtvorstand. 
Die Mitglieder des Vorstandes wählen aus ihrer Mitte 
alle zwei Jahre in der nächsten Vorstandssitzung einen 
Vorsitzenden und zwei Stellvertreter, Wiederwahl ist zulässig.
	        
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