Full text: Die Tafelglasindustrie im Saarthale

dem Betriebe sich ereignenden Unfalles eingetreten ist. In 
diesem Falle ist sich an die Berufsgenossenschaft zu 
halten. 
Wer Mitglied der Invaliden- etc. Kasse ist. muss bei 
der Kasse verbleiben. so lange er von der Firma beschäftigt 
ist. Mitglieder, welche aus der Beschäftigung bei der Firma 
ausscheiden, - freiwillig oder unfreiwillig — scheiden da- 
durch aus der Pensionskasse aus, und zwar ohne Anspruch 
„ul Ersatz. 
\litglieder, die mehr als 10 Jahre bei der Firma be- 
schäftigt gewesen sind. haben jedoch. falls sie: 
a) in Folge Kündigung seitens der Firma, veranlasst 
durch mangelnde Arbeit ausscheiden, 
bı das 60. Lebensjahr vollendet haben und freiwillig 
oder unfreiwillig ausscheiden, das Recht. Mitglieder zu 
bleiben, wenn sie ihre Absicht dem Vorstande innerhalb 
einer Woche nach ihrem Ausscheiden anzeigen. 
Die Mitglieder zerfallen in ständige und unständige, 
beide in 4 Klassen eingeteilt. Das Eintrittsgeid beträgt 
für die 1 Klasse 0,75 27, IL 150 .£, UL 2,25 
IV. 4,00 ./#, die Monatsbeiträge L 0.30 .7. IL 0.60 +. 
NL 125.4. IV. 3.50 
Auf Pensionen haben Anspruch: 
I; die völlig arbeitsunfähig yewordenen Mitglieder: 
2) diejenigen Mitglieder, welche ihre erlernte schwere 
Arbeit in Folge nicht im Betriebe entstandenen 
Unfalls oder Krankheit nicht mehr verrichten 
können. jeduch nur so lange. als sie nicht in leichtere 
Arbeit, entweder bei der Firma oder einer andern 
Stelle, weiche die Mitgliedschaft einer Kranken- 
kasse bedingt. eintreten. 
Mitglieder, welche das Alter von 60 Jahren erreicht 
and mindestens 30 Jahre bei der Firma gearbeitet 
haben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.