dies weiter keine schlimmen Folgen, da hier nur von sehr
wenigen Arbeitern abwechselnd und nur zeitweise ge-
arbeitet wird. Die Sterblichkeitszifler ist dieselbe wie sie
im ganzen Regierungsbezirke ist 1°. Die Arbeiter bleiben
bis zu ihrer Pensionsfühigkeit in der Fabrik, vielfach auch
noch darüber hinaus, so dass sie oft 30 Jahre und länger
an derselben Hütte thätig sind.
Pensionskassen
Es war soeben von der Pensionsfähigkeit der Arbeiter
als etwas selbstverständlichem die Rede. Demijenigen, der
nicht mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist, mag
diese Selbstverständlichkeit der Pensionierung überraschen,
{für den Glasarbeiter des Saarthals ist diese Pensionsfähig-
keit aber thatsächlich ebenso wie für den Arbeitgeber im
Laufe der Zeit ganz selbstverständlich geworden. Es be-
stehen zur Zeit an sämtlichen Tafelglashütten im Saargebiet
Pensionskassen, Diese Pensionskassen sind Ende der 60.
Jahre aus den bis dahin ebenfalls allgemein bestehenden
sogenannten gewerblichen Unterstützungskassen hervor-
gegangen, die ihrerseits ihr Entstehen einer Nachahmung
der Knappschaftskassen verdanken. Wenn letzteres auch
nicht mit Sicherheit behauptet werden kann, liegt doch
ein guter Grund zu dieser Annahme vor. In demselben
Jahre nämlich, in dem die Knappschaftskassen für Deutsch-
land obligatorisch gemacht wurden, im Jahre 1854, thaten
sich 4 Glasfabrikbesitzer des Saarthals zusammen, die auf
Grund eines „von dem Kreisausschusse entworfenen Grund-
Staiuts des Kreises Saarbrücken zur Errichtung gewerlh-
licher Unterstützungskassen“ sich zur Errichtung einer
solchen Kasse für die Arbeiter ihrer Hütten veelnigt hatten
Der Zweck dieser Kassen war ihrem Wesen nach derselbe,
den die heutigen gesetzlichen Krankenkassen verfolgen:
Unterstützung im Falle der Erkrankung durch freie ärzt-
liche Behandlung, Medicamente und Krankenlohn, und