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zur Vernichtung!) der katholischen Organisation, welche durch die
Enzyklika „Singulari quadam“ von höchster Stelle von neuem
empfohlen war. Die katholische Organisation wurde den Arbeitern
als Hindernis für ihre Bestrebungen hingestellt, was durchaus un—
berechtigt war, wie sich aus den folgenden Darlegungen ergeben wird.
II.
hultung der lutholschen Arheiterorganisution (Citz VHerlin)
in der Vergurbeiterbewegung des 60urgebietes.
Im folgenden sollen zunächst 1. die Arbeiten der katholischen
Arbeiterorganisation kurz vor und während der Saarbergarbeiter—
bewegung 1912 dargelegt, sodann 2. ihre Gründe gegen den Streik ge—
wmrpeg und zuletzt 3. ihr Verhalten in der Streikbewegung erörtert
1.
Nachdem im Oktober 1909 Geheimrat Cleff, der Vorsitzende
der Königlichen Bergwerksdirektion in Saarbrücken, den Grubenaus—
schußmitgliedern der Inspektion 6,7 und 8gherklärt hatte, er halte sich be—
züglich der Lohn- und Arbeitsverhältnisse nur an die geegichen Ver⸗
kreter, d. h. die Grubenausschußmitglieder, haben sofort die Berliner im
Jahre 1910 durch die ihrem Verbande angehörigen Ausschußmitglieder
ihre Forderungen einreichen lassen. Am 15. März 1912 wurden von
seiten der Berliner die Forderungen wiederholt: a) Für Kohlen—
hauer Löhne nicht unter 5,550 M.; für Verbauer und Schichtlöhner in
der Grube nicht unter 5,00 M.; für Arbeiter über Tage nicht unter
1,80 M.; b) Verkürzung der Schlepper- und Lehrhauerzeit auf 6 Jahre;
c) Erhöhung der Deputatkohlen um 30 Zentner u. a. Demgemäß
st der Durchschnittslohnim Ottober 1912um 1O Pfg.
undim November 1912 wieder um 4Ppfg. pro Schicht
gestiegen. ESswurden den Bergleuten schon im Oft—
kober und November 1912 zusammen zirka 300000
Mark mehr Lohn als früher gezahlt. Die Christlichen
haben im Oktober 1912 eine Lohneingabe gemacht. Mit welchem
Rechte sie nun die bereits im Oktober 1912 auf vielen Inspektionen
eingetretene Lohnerhöhung dieser ihrer Lohneingabe zuschreiben, wie
es in einem Flugblatt der Zwölferkommission geschieht, mag dahin—
gestellt sein. Es ist ja nur erfreulich, daß man auf verschiedenen
Seiten sich bemüht hat, die Lage der Arbeiter zu bessern.
Der Antrag auf Verkürzung der Schlepper—
und Lehrhauerzeit um 2 Jahre, der von den Ber—
lbinern bereits üm Jahre 1905 eingereicht und seit—
herjedes Jahr wiederholt worden ist, wurde in der
neuen Arbeitsordnung für die staatl. Saargruben ge—
nehmigt. Es bestand noch Mißtrauen in Hinsicht auf dieses Ent—
gegenkommen der Grubenbehörde, indem die Hauer meinten, dadurch
geschädigt zu sein. Auf die diesbezüglichen Vorstellungen des Ab—
geordneten Koßmann erklärte am 11. Dezember 19122) der Handels—
1) Siehe S. 52 (,kaltstellen“).
2) In der Audienz der Abgeordneten Koßmann. Glattfelter und Werr.