Full text: Das Saargebiet und die Französische Revolution

fanden sich Dietzsch und Jordan mit dieser Lösung ab. Wertvoll 
war sie ihnen nur wegen der demokratischen Reichsverfassung, 
die die Erbkaiserlichen hatten zulassen müssen, um in der Pauls- 
kirche zum Ziel zu gelangen*). Um Annahme der Krone durch 
den preußischen König petitionierte der Bürger-Derein nicht, er 
trat nur für die unbedingte Geltung der Reichsverfassung ein. 
Die Konstitutionellen in Saarbrücken waren natürlich strenge 
Parteigänger der Kleindeutschen. Diese Beamten, Kaufleute und 
Unternehmer hatten ein ausgeprägtes preußisches National- 
bewußtsein und Selbstgefühl. Schon im April 1848 waren einige 
von ihnen für die PVorherrschaft Preußens im neuen Deutschland 
eingetreten, besonders Dr. Schröter in seiner Pressefehde gegen 
Dietzsch und Jordan e). Die Schwierigkeit der Regelung des Der- 
hältnisses zu Oesterreich wurde damals noch nicht erkannt. EAls 
die Derfassungsberatungen in Frankfurt und die Politik der 
österreichischen Regierung im Vovember 1848 deutlich werden 
ließen, daß ein preußisch-deutsches Kaisertum nur in einem 
kleinen Deutschland möglich sei, da wurde diesen Männern die 
Entscheidung nicht schwer. Am 6. Januar 1849 erkannte der Kon- 
greß der konstitutionellen Dereine der Rheinlande und Westfalens 
in Dortmund, auf dem Saarbrücken vertreten war, das Gagernsche 
Programm des engeren und weiteren Bundes an. Mitte Februar 
verlangten die Saarbrüchker auf Anregung des Zentralvereins 
in einer Petition an die Paulskirche, daß sie bei der zweiten 
Cesung der Derfassung das Erbkaisertum annehme, denn es sei 
die einzig mögliche Grundlage der Einheit. Ueber die letzten 
Jolgen der praktischen Derwirklichung dürfte man sich nicht 
Rechenschaft abgelegt haben. Mit den im kleindeutschen Cager auf—- 
tauchenden Plänen einer Schwächung der preußischen Staats- 
einheit w) setzte man sich, soweit zu sehen ist, nicht auseinander. 
Das Programm der „Saarzeitung“ vom 17. Oktober 1848 sprach 
die Erwartung aus, daß „Preußen der unverkürzte Besitz seiner 
Cänder gewährleistet, seine konstitutionelle Erbmonarchie gesichert, 
seine unübertroffene Militärverfassung in allem Wesentlichen er— 
halten bleiber o), Eine KRufforderung des Konstitutionellen 
so7) Hesse an Dr. Jordan am 17. 4. 1849: „Unsere Ansichten in der deutschen 
Frage gehen zu meiner Freude fortwährend Hand in Hand und ich glaube, 
daß in der volkstümlichen Partei auch die Widerstrebenden durch die Macht 
der Ereignisse, die Stimmung der Volksmehrheit und eine mehr praktische 
Betrachtungsweise unserer Anschauung werden zugeführt werden.“ Hesses 
Ansicht — zugleich die der Partei Rodbertus — war die, daß man die Wahl 
Fr. W. billigen müsse, aber nur, wenn dieser die Verfassung anerkenne; 
dal. Menz, a. a. O. S. 100. 
oc) S. o. S. 197. Auch Dr. Küpper in einem Antrag zum Wahlprogramm 
vom 24. April 1848. 
s00) Vgl. Fr. Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat. II. Buch, 2. bis 
8. Kapitel. 
bao) S. o. S. 280 Anm. 414. 
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