252 Eine „Legion von Ottweiler“ im Dienste d. Herzogs Karl v. Zweibr.
zwölftausend Gulden werth seyn soll, mit allen seinen Rechten
und Gerechtigkeiten, wie Wir solches erhalten, innehaben und be—
sitzen können und mögen, vor erb und eigenthümlich geschenket,
und titulo donationis irrevocabilis auf Selbige dergestalten würk—
lich bringen wollen, daß dießes Hauß mit Zubehörden in den
drey ersten Monaten von Unserer angetretenen Churpfalz⸗
Bayerischen Landesregierung, denen Herren Herzogen von Dillingen
eingeräumt und dieselben in den würklichen Besitz gesetzet, sofort
Sie, deren Erben und Nachkommen sothanes Gebäude sammt Zu—
hehörungen und Gerechtsamen innehaben nutzen und gebrauchen,
und sonst auf alle andere Weise und Wege damit nach eigenem
Gefallen und Gutdünken als mit einem wahren Eigenthum handeln,
thun, schalten und walten dörfen, mögen und sollen.
Wie Wir dann hiemit unter wohlbedächtlicher und feyerlicher
Begebung und Verzeihung auf alles und jedes Recht und An—
spruche von Uns, Unsern Fürstlichen Erben und Nachkommen bei
Unseren Fürstlichen Worten und Ehren gereden und versprechen,
die mehrbesagte Herren Herzoge von Dillingen in diesem titulo
donationis irrevocabilis erlangenden freyen Eigenthum und Besitz
des Mannheimer Haußes sammt Zubehbrungen in dem ersten
Viertel-Jahr nach angefallenem Churpfalzbayerischen Chur zu
setzen, dieselben darauf von Uns, Unseren Fürstlichen Erben und
Nachkommen darinnen ruhig und ohngestöhrt zu belassen und zu
manuteniren.
Gestalten nun oftbemelte Herren Herzoge von Dillingen von
Uns diese freiwillige und mit gutem Vorbedacht gethane unwieder—
rufliche Schenkung vor sich und ihre Erben mit gebührendem
Dank würklich anerkannt und darauf angenommen haben: Als
haben wir denenselben zu dessen mehrerer Versicherung auch Tat—
und Vesthaltung hierüber diesen Schenkungsbrief ausfertigen —
und solchen nebst Unserer eigenhändigen Unterschrift mit Unserm
größeren geheimen Cabinets-Insiegel versehen lassen.
Gegeben in Unserer Residenz auf dem Carlsberg den 20.
August 1790.
Carl Pfalzgraf.