Full text: Band 2 (0002)

Gottlieb'sche Chronik. 1795 - 1796. 
13 
war, so wurden aus jeder Stadt 2 Gerichtsmänner und 1 Kauf— 
mann in das französische Hauptquartier bei Landau als Gefangene 
fortgeführt, kamen aber nach etwa acht Tagen wieder. Um obige 
Summe zu bezahlen, wurden sodann die rückständigen Stadtgelder 
mit äußerster Strenge beigetrieben. 
1796. Die Theuerung dauerte zu Anfange des Jahres mit 
gleicher Strenge wie im vorigen Herbste fort. Um die Mitte des 
Monats März mußten beide Städte abermals eine außerordent— 
ltche Steuer von 150,000 Livres bezahlen. Hierauf wurde wieder— 
um eine Rindfleischlieferung beiden Städten und dem ganzen Lande 
aufgelegt. Weil nun überdem an manchen Orten eine ungleiche 
Vertheilung der Abgaben gemacht wurde, so ist mancher Mittel— 
mann, besonders aber der Arme hart mitgenommen worden. Die 
Geldforderungen und Frucht- und Fleischlieferungen wollen kein 
Ende nehmen, wenn es nicht der liebe Gott bald ändert. Zum 
Blück stehen alle Gattungen von Früchten so schön im Felde, als 
man sich's seit Menschen Gedenken kaum zu entsinnen weiß, und 
werden wir uns, wann keine Störung dazwischen kommt, einer 
gesegneten Erndte zu erfreuen haben. 
Durch diese schöne Hoffnung hat indeß der liebe Gott an 
manchen Orten einen Strich gemacht. Am 2. Juli fiel in hiesiger 
Gegend ein Wolkenbruch, welcher in vielen Ortschaften das 
Getraide wie das Gras vernichtete. Besonders haben die in Thälern 
oder an Bergabhängen gelegenen Dörfer gelitten, indem das Wasser 
die Frucht mit dem Lande hinwegflözte. Auch sind viele Weiher 
durchbrochen und Mühlen und Wohnhäuser stark beschädigt worden. 
Das meiste haben dabei die Dörfer Fechingen und Bübingen ge— 
litten. Saarbrücken hat auch mehr Schaden gehabt als St. Jo— 
hann. Dagegen hat es 3 Stunden von hier, in der Gegend von 
Ottweiler keinen Tropfen geregnet. 
Bei alle dem Unglück, welches uns und unsere Nachbarn be— 
troffen, ließ die französische Nation durch öffentliche Placate und 
die Schelle bekannt machen, wieviel jeder Einwohner hiesigen 
Landes abermals zu zahlen haben soll. Von jedem eingepflanzten 
Acker soll ein Neuer Thaler, so auch von den Wiesen, Gärten, 
Häusern, von Hanf und Flachs nach Verhältniß bezahlt werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.