Gottlieb'sche Chronik. 1795 - 1796.
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war, so wurden aus jeder Stadt 2 Gerichtsmänner und 1 Kauf—
mann in das französische Hauptquartier bei Landau als Gefangene
fortgeführt, kamen aber nach etwa acht Tagen wieder. Um obige
Summe zu bezahlen, wurden sodann die rückständigen Stadtgelder
mit äußerster Strenge beigetrieben.
1796. Die Theuerung dauerte zu Anfange des Jahres mit
gleicher Strenge wie im vorigen Herbste fort. Um die Mitte des
Monats März mußten beide Städte abermals eine außerordent—
ltche Steuer von 150,000 Livres bezahlen. Hierauf wurde wieder—
um eine Rindfleischlieferung beiden Städten und dem ganzen Lande
aufgelegt. Weil nun überdem an manchen Orten eine ungleiche
Vertheilung der Abgaben gemacht wurde, so ist mancher Mittel—
mann, besonders aber der Arme hart mitgenommen worden. Die
Geldforderungen und Frucht- und Fleischlieferungen wollen kein
Ende nehmen, wenn es nicht der liebe Gott bald ändert. Zum
Blück stehen alle Gattungen von Früchten so schön im Felde, als
man sich's seit Menschen Gedenken kaum zu entsinnen weiß, und
werden wir uns, wann keine Störung dazwischen kommt, einer
gesegneten Erndte zu erfreuen haben.
Durch diese schöne Hoffnung hat indeß der liebe Gott an
manchen Orten einen Strich gemacht. Am 2. Juli fiel in hiesiger
Gegend ein Wolkenbruch, welcher in vielen Ortschaften das
Getraide wie das Gras vernichtete. Besonders haben die in Thälern
oder an Bergabhängen gelegenen Dörfer gelitten, indem das Wasser
die Frucht mit dem Lande hinwegflözte. Auch sind viele Weiher
durchbrochen und Mühlen und Wohnhäuser stark beschädigt worden.
Das meiste haben dabei die Dörfer Fechingen und Bübingen ge—
litten. Saarbrücken hat auch mehr Schaden gehabt als St. Jo—
hann. Dagegen hat es 3 Stunden von hier, in der Gegend von
Ottweiler keinen Tropfen geregnet.
Bei alle dem Unglück, welches uns und unsere Nachbarn be—
troffen, ließ die französische Nation durch öffentliche Placate und
die Schelle bekannt machen, wieviel jeder Einwohner hiesigen
Landes abermals zu zahlen haben soll. Von jedem eingepflanzten
Acker soll ein Neuer Thaler, so auch von den Wiesen, Gärten,
Häusern, von Hanf und Flachs nach Verhältniß bezahlt werden.