Full text: Bestimmungen zur Neueinrichtung des Armenwesens von St. Johann a.d. Saar

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Anlagen. 
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Anlaͤge A GI der Anweisung.) 
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Der Empfang von Armenunterstützungen für sich oder seine Vachtheilige Fol— 
Familie zieht für den Empfänger namentlich folgende nachtheilige gen öffentlicher 
Folgen nach sich: Armenunterstütz 
a. nach S5 der Städteordnung den Verlust des 
Bürgerrechtes, soweit es in dem Rechte der Theil⸗ 
nahme an den Wahlen sowie in der Befähigung zur Ueber⸗ 
nahme unbesoldeter Aemter in der Gemeindeverwaltung 
und zur Gemeindevertretung besteht; 
b. nach Artikel 70 der Verfassung den Verlust des 
Rechtes eines Urwählers für die Wahlen des 
Abgeordnetenhauses. 
e. nach 8S83 des Wahlgesetzes für den Reichstag 
den Verlust des Rechtes, für den Reichstag 
zu wählen, 
d. nach S 33 des Gerichtsverfassungs-Gesetzes 
den Verlust des Rechtes, das Ehrenamt eines Schöffen 
bekleiden. 
zu
	        
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