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eine Weise sofort aufgebracht werden, so erfolgt das Begräbniß
oder die Beschaffung des Sarges auf Kosten der Armenkasse in der
für das Armenbegräbniß vorgeschriebenen Weise vorbehaltlich des
Anspruchs auf Erstattung der Kosten an den Nachlaß bezw.an rechtlich
zur Aufbringung der Begräbnißkosten verpflichtete Verwandte des
Verstorbenen oder dritten Personen bez. Kassen.
Die Empfehlung zur Verwilligung des Armenbegräbnisses oder
Armensarges bewirkt der Pfleger, nachdem die nöthigen Erörterungen
angestellt worden sind, durch Ausfüllung eines Empfehlungbogens
—D
Bogens, welcher dem Vorsitzenden des Armen-Ausschusses zur
Beschlußfassung über das Gesuch und zur Verfügung des weiter
Erforderlichen zu übersenden ist.
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VYachlaßsicherung.
Was die Sicherung des Nachlasses eines Armen, welcher An—
gehörige nicht hinterläßt, oder dessen Angehörige der Unterstützung
nicht bedürfen, anbetrifft, so exfolgen die dazu dienenden Maßnahmen
durch den Vorsitzenden des Armen-Ausschusses, dem daher von dem
erfolgten Tode des Armen unverzüglich durch den betreffenden
Armenpfleger mündlich Nachricht zu geben ist.
Hierbei ist insbesondere zu bemerken, ob der Verstorbene Mitglied
einer Sterbekasse oder in einer Lebensversicherung war.
Der über den Armen aufgenommene Fragebogen ist, mit einem
entsprechenden Vermerk versehen, dem Vorsitzenden des Armen-Aus-—
schusses zu übersenden.
b. Geschlossene Armenpflege.
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5 In Ermangelung eines städtischen Armenhauses können Obdach—
ee lose oder solche Personen, welche hier den Unterstützungswohnsitz
haben und entweder
a. wegen Krankheit, Altersschwäche oder aus sonstigen
Gründen dauernd oder vorübergehend arbeitsunfähig sind, oder
d. als arbeitsscheu und aus diesem Grunde als einer
laufenden Unterstützung unwürdig sich erwiesen haben,
in das Landarmenhaus gebracht werden.
Es wird Sache der Armenpfleger sein, laufend unterstützte
Arme der letzteren Art darauf aufmerksam zu machen, daß ihnen
die gewährte Unterstützung entzogen und ihre Unterbringung im
Landarmenhause werde verfügt werden, wenn eine Besserung ihrerseits
nichts erfolge.