Full text: Erste Unterweisung in der Bergbaukunde nach dem Heft des kaiserlichen Bergmeisters Serlo zu Metz für die Saarbrücker Verhältnisse

IX. Wasserhaltung. 
300. Man hat zu unterscheiden: Wasserlosung und Wasserhebung. Erstere begreift alle die 
Vorrichtungen, welche dazu dienen, das Wasser von den Grubenbauen fern zu halten, 
letztere bezweckt, die in den Grubenbauen bereits angesammelten Wasser aus denselben zu 
entfernen. Zum Zweck der Wasserlosung kann das Wasser abgefangen oder abgeleitet 
verden, oder es kann ihm durch wasserdichten Abschluß seiner Zuflußkanäle, also durch 
Verdünmungen, der Eintritt in die Grubenbaue verwehrt werden. Die Wasserhebung 
muß in der Weise erfolgen, daß das Wasser über Tage oder in einem Stollen ab— 
Lließen kann. 
301. 
302. 
303. 
304 
Es giebt Tagewasser und Grundwasser. Erstere gelangen von über Tage her in die 
Grubenräume, können daher auch über Tage abgeleitet oder in oberen Teufen abgefangen 
werden, letztere gehen dem Bergbau in größerer Tiefe zu. 
Wasserlosung: Die Tageöffnungen der Grubenbaue, die Hängebänke der Schächte, die 
Stollnmundlöcher u. s. w. sind vor Eindringen der Tagewasser zu schützen. Die 
Schachtpunkte sind daher, wenn irgend möglich, so zu wählen, daß sie auf wenn auch nur 
geringen Bodenanschwellungen zu liegen kommen, auch zieht man Gräben zur Wasser— 
ableitung oder führt, um Ueberfluthungen zu begegnen, Dämme auf. Ferner muß man 
mit den Grubenbauen den Gewässern über Tage möglichst fern bleiben und unter den— 
selben Sicherheitspfeiler stehen lassen. Beim Abbau sind wasserundurchlässige Schichten 
zu schonen. Das Hineintreten des Wassers in die Grubenbaue wird durch wasserdichten 
Ausbau von Strecken und Schächten, sowie durch Verdämmen solcher Grubenbaue ver— 
hindert, mit welchen Wasserzuflüsse angefahren werden. 
Verdämmung: Dämme werden in Strecken zu dem Zwecke eingebaut, die zusitzenden 
Wasser dauernd oder zeitweilig abzusperren. Im letzteren Falle muß eine Ablaßvor— 
richtung angebracht sein, im ersteren legt man nur dann ein Abflußrohr ein, wenn das 
Wasser während des Dammbaues abfließen soll. Dieses Rohr wird später fest ver— 
schlossen. Die Dammstelle ist in festes und unzerklüftetes Gestein zu legen. Dieselbe 
wird durch Schlägel- und Eisen-Arbeit hergestellt. Muß beim Einbauen des Dammes 
auf der Rückseite desselben gearbeitet werden, so ist eine Oeffnung (Mannloch) zu lassen, 
welche erst ganz zuletzt geschlossen wird. Das Material für die Dämme ist entweder 
Eichenholz oder Stein. 
Mauerdämme: man unterscheidet Zylinder- und Kugel-Dämme. Letztere sind mehr 
zu empfehlen, weil sie dichter abschließen. Als Material dienen Klinkerziegel und 
hydraulicher Mörtel; die Dammstärke beträgt 1514,5 m. Ein Fahrrohr ist nicht 
nothwendig, weil die Mauer von hinten nach vorn aufgeführt wird. Ein Luftrohr 
ist nöthig, damit das poröse Mauermaterial versintert und der Mörtel erhärtet, und 
so eine vollständige Verdichtung eintritt. Letztere ist erfolgt, wenn sich die ganze vordere 
Fläche des Dammes mit einer weißen Kruste bedeckt zeigt. Soll das Wasser hinter dem 
Damm später wieder abgezapft werden, so ist ein Wasserrohr einzulegen, welches inner— 
halb der Mauer mehrere Flantschen erhält und nach vollständigem Erhärten des 
Dammes geschlossen wird.
	        
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