IX. Wasserhaltung.
300. Man hat zu unterscheiden: Wasserlosung und Wasserhebung. Erstere begreift alle die
Vorrichtungen, welche dazu dienen, das Wasser von den Grubenbauen fern zu halten,
letztere bezweckt, die in den Grubenbauen bereits angesammelten Wasser aus denselben zu
entfernen. Zum Zweck der Wasserlosung kann das Wasser abgefangen oder abgeleitet
verden, oder es kann ihm durch wasserdichten Abschluß seiner Zuflußkanäle, also durch
Verdünmungen, der Eintritt in die Grubenbaue verwehrt werden. Die Wasserhebung
muß in der Weise erfolgen, daß das Wasser über Tage oder in einem Stollen ab—
Lließen kann.
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Es giebt Tagewasser und Grundwasser. Erstere gelangen von über Tage her in die
Grubenräume, können daher auch über Tage abgeleitet oder in oberen Teufen abgefangen
werden, letztere gehen dem Bergbau in größerer Tiefe zu.
Wasserlosung: Die Tageöffnungen der Grubenbaue, die Hängebänke der Schächte, die
Stollnmundlöcher u. s. w. sind vor Eindringen der Tagewasser zu schützen. Die
Schachtpunkte sind daher, wenn irgend möglich, so zu wählen, daß sie auf wenn auch nur
geringen Bodenanschwellungen zu liegen kommen, auch zieht man Gräben zur Wasser—
ableitung oder führt, um Ueberfluthungen zu begegnen, Dämme auf. Ferner muß man
mit den Grubenbauen den Gewässern über Tage möglichst fern bleiben und unter den—
selben Sicherheitspfeiler stehen lassen. Beim Abbau sind wasserundurchlässige Schichten
zu schonen. Das Hineintreten des Wassers in die Grubenbaue wird durch wasserdichten
Ausbau von Strecken und Schächten, sowie durch Verdämmen solcher Grubenbaue ver—
hindert, mit welchen Wasserzuflüsse angefahren werden.
Verdämmung: Dämme werden in Strecken zu dem Zwecke eingebaut, die zusitzenden
Wasser dauernd oder zeitweilig abzusperren. Im letzteren Falle muß eine Ablaßvor—
richtung angebracht sein, im ersteren legt man nur dann ein Abflußrohr ein, wenn das
Wasser während des Dammbaues abfließen soll. Dieses Rohr wird später fest ver—
schlossen. Die Dammstelle ist in festes und unzerklüftetes Gestein zu legen. Dieselbe
wird durch Schlägel- und Eisen-Arbeit hergestellt. Muß beim Einbauen des Dammes
auf der Rückseite desselben gearbeitet werden, so ist eine Oeffnung (Mannloch) zu lassen,
welche erst ganz zuletzt geschlossen wird. Das Material für die Dämme ist entweder
Eichenholz oder Stein.
Mauerdämme: man unterscheidet Zylinder- und Kugel-Dämme. Letztere sind mehr
zu empfehlen, weil sie dichter abschließen. Als Material dienen Klinkerziegel und
hydraulicher Mörtel; die Dammstärke beträgt 1514,5 m. Ein Fahrrohr ist nicht
nothwendig, weil die Mauer von hinten nach vorn aufgeführt wird. Ein Luftrohr
ist nöthig, damit das poröse Mauermaterial versintert und der Mörtel erhärtet, und
so eine vollständige Verdichtung eintritt. Letztere ist erfolgt, wenn sich die ganze vordere
Fläche des Dammes mit einer weißen Kruste bedeckt zeigt. Soll das Wasser hinter dem
Damm später wieder abgezapft werden, so ist ein Wasserrohr einzulegen, welches inner—
halb der Mauer mehrere Flantschen erhält und nach vollständigem Erhärten des
Dammes geschlossen wird.