Einleitung.
1. Bergbau wird die auf die regelrechte Gewinnung unterirdisch oder an der Erdoberfläche
gelagerter nutzbarer Mineralien gerichtete Thätigkeit genannt.
2. Die Bergbaukunde faßt einerseits die Regeln und Grundsätze zusammen, nach welchen
bei der Aufsuchung, Gewinnung, Förderung u. s. w. der nutzbaren Mineralien zu
verfahren ist, anderseits erläutert sie die beim Bergbau zur Verwendung gelangenden
Gezähe, Maschinen, Abbaumethoden u. s. w.
Als nutzbare Fossilien bezeichnet man im Allgemeinen: fossile Brennstoffe, Erze und
Salze, sowie mehrere Gesteinsarten, wie Dachschiefer.
Für die Ausführung des Vergbaues bestimmend ist vor Allem die Art, wie das zu
gewinnende nutzbare Mineral in der Natur vorkommt, d. h. in welcher Weise es gelagert
ist, sowohl im Verhältniß zur Masse der Erde, als auch in Bezug auf das eigene räum—
liche Auftreten. Daher muß der eigentlichen Lehre von der Bergbaukunde die Lehre vom
Vorkommen der Mineralien, d. i. die Lagerstättenlehre, vorangehen.
Hiernach ergeben sich folgende Abschnitte der Bergbaukunde:
J. Vorkommen der nutzbaren Mineralien,
II. Aufsuchung der Lagerstätten,
III. die Gewinnungsarbeiten und das Gezähe,
IV. Abbau der Lagerstätte,
V. Grubenausbau,
VI. Förderung,
VII. Fahrung,
VIII. Wetterführung,
IX. Wasserhaltung.
3.
5.
J. Vorkommen der nutzbaren Mineralien.
A. Allgemeines.
6. Lagerstätten sind diejenigen mehr oder weniger deutlich abgesonderten Theile der festen
Erdrinde, innerhalb deren sich die nutzbaren Mineralien finden.
7. Die Eintheilung der Lagerstätten erfolgt entweder nach der äußeren Form in:
a) plattenförmige,
b) unregelmäßig gestaltete,