Regentenpflichten gerecht zu werden, wird
besonders für eine Frau schwer sein, wenn das
Land oder die Zeit eigenartige Anforderungen
stellen. Marianne mußte beides recht empfinden.
Das Land, das ihrer Sorge unterstellt worden,
mag zwar kaum 12 Quadratmeilen umfaßt haben,
bestand aber dafür aus siebzehn72) räumlich weit
auseinanderliegenden Einzelgütern, die durch die
Verschiedenheit ihrer Situation,) das Wider—
sprechende ihrer Interessen eine unendlich ver—
schiedene, ins Kleinste individualisiertes“) Behand—
lung forderten Da waren Weingebiete am Rhein
und der Wosel, Waldländer in der Eifel, in der
Haardt und im Schwarzwald, waren Getreide—
gegenden in der vorderpfälzischen und Neckarebene,
Wiesenstrecken an Blies und Glan und Wosel
und Schutter, Mineraldistrikte im Saarreviere und
Kraichgau; es sind Weiereien, Höfe, Dörfer,
Schlösser, Städte, es sind Fideikommißgüter,“**)
Allodien.*r**) reichsunmittelbare, Reichsafter- und
) Lage und Stellung.
*) Auf die Eigenart des einzelnen Gebietes Rücksicht
nehmend.
*xx) Unteilbare Familiengüter.
x*xxx) Vollkommene Eigentumsstücke.