Häuserbeschreibung von 1634
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1. Wilperts Nickels Behausung.
2. Christmann Gutkweins Behausung.
3. Gerhardis Johannen hinderlassene Behausung.
Ohnbefreyete Behausungen
de benannlen aigen zueständig undt von Ihnen selbsten bewohnet
werden.
1. Leonhardt Zimmermans Behausung.
2. Wilpert Peters Behausung.
3. Hütken Johannen Behausung.
4. Schaidt Johannen Behausung.
Ohnbefreyete entlehnte Häuser.
D/
Witkwen aigene undl durch Sie selbst bewohnende Häuser.
1. Buttels Engels Behausung, Ihrer Kind bey Ihr wohnend.
2. Langen Caspars wittkibin Behausung, hat nichts darzue.
Abgebrandt undt verfallene Häuser.
1. Hütten Wendels Haus, vor verflossenen vier Jahren durch
Ünachtsamkeit abgebrandt, seine hinderlassene Wittib sich naher
Ober Linxweiller verheuratet, werden aber die gulten von
denen güttern zue Stennweiller noch abgelegt.
Christman Guktweins Stiefkind Haus durch des Fockers
Kriegsvolk in Eschen gelegt worden, wurdt durch die armen
waisen der Schafft abgestattet, aber kein frohndienst praestirt.
Meir Thomasen Behausung, wegen Armuth verfallen, Ist
mit Weib und Kindern abgezogen.
3.
Hürkten Häuser
der Gemeindt gehörig.
1. Befindt sich daselbsten eines, so auch bewohnet worden.
Nota.
Alle specificirte im gantzen Ambt Ottweiller gesessenen Bürger
Undt Underkthanen seindt Unserer gnediger Herrschaft Undt keiner
Anderer Obrigkeit mit der Leibeigenschaft Allein zugethan undt
verpfuüchtel, Undt werden übrig sämptliche Schäfft undt gultken, in
die Rentterey Ottweiller jährlichen gelieffert.