Einleitung
kommenden Rufnamen bringen, da die Festlegung der Familien—
namen erst in dieser Zeit einsetzt“).
Das ehemalige Oberamt Ottweiler war ein Teil der Grafschaft
Vassau-Saarbrücken-Otkweiler bis zu deren Auflösung um die
Wende des 18. Jahrhunderts mit der Maßgabe, daß das Gebiet
zwischen 1544 und 1723 über 100 Jahre lang eine selbständige
Grafschaft mit eigenen Regenten aus dem nassau-saarbrückischen
Hause bildete.*)
Räumlich abgegrenzt handelt es sich im wesentlichen um den
heutigen Kreis Ottweiler, mit jetzt rund 300 Quadratkilometern
und 145 000 Einwohnern, den man zusammen mit Stadt- und
Landkreis Saarbrücken als das Herzstück des Saarlandes anzu—
sehen gewohnt ist. Damals gehörtke indessen nicht zum Oberamt
Ottweiler das Gebiet der heutigen Bürgermeisterei Tholey (Loth—
ringen und Kurkrier), Illingen und Wemmetsweiler Gerrschaft
v. Kerpen), Hüttigweiler (Kurkrier), Eppelborn (v. Buseck, vorher
von Löwenstein) und Wiesbach Cothringen). Dagegen umfaßte
das ehemalige Oberamt Ottweiler über den Bereich des Kreises
Ottweiler hinaus den ganzen südlichen Teil des heutigen Kreisfes
St. Wendel mit Nieder- und Oberlinxweiler, Remmesweiler,
Mainzweiler, Urexweiler, Dörrenbach, Werschweiler, Wetsch-
hausen und Steinbach, vom Kreise Saarbrücken Friedrichsthal
mit Bildstock und Hühnerfeld und von der Pfalz zeitweise Orte
wie Niederkirchen, Marth, Selbach und Breitkenbach sowie den
Bexbacher Bezirk. Auch an Zwei-und Mehrherrengebieten fehlte
es nicht; so finden wir eine Zeitlang den Abt von Wadgassen in
Reunkirchen, die Herren von Greiffenklau in Schiffweiler, sowie
Lothringen und von Buseck in Uchtelfangen-Kaisen mit Gerecht—
samen an Land und Leuten.
In dem vorliegenden Buch sprechen unmittkelbar die Quellen
zu dem Leser. Diese Quellen sind fast durchweg amtlicher Vatur,
an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts besteht kein
Zweifel. Die Wiedergabe ist fast allenkhalben wortgetreu, durch
*) Eine scheinbare Ausnahme bildet die Familie Godmann in Remmes:
weiler (siehe S. 8 und 20) und später vermutklich als Gödmann in Ottweiler
(S 76). Wir gehen wohl nicht fehl, in dem „Godelmann von Remmesweiler“,
der im Jahre 1307 dem Grafen Eberhard don Zweibrücken unker Bürg-
schaft des Grafen von Saarwerden Geld leiht (Jungk, Regesten, S. 253, in
den „Mitt. des Historifchen Vereins für die Saargegend“, Bd. 13/14), den
Ahnherrn der Familie Godmann zu sehen. Godelmann bon Remmesweilel war
indessen sehr wahrscheinlich ein Ritker oder Edelmann.
*x) Eine Zusammenstellung der Oberämter und Amter der Grafschaft Nassau—.
Saarbrücken aus dem Jahre 1764 findet sich Seite 309.