Erläuterungen zur Studiengangübersicht
Studienrichtungen
D = Diplom
S = Staatliche Prüfung
L = Lizentiatenprüfung (Rechtswissenschaft)
M = Magisterprüfung
P = Promotion (als 1. Studienabschluß)
B = Lehramt an beruflichen Schulen
G = Lehramt an Gymnasien
R = Lehramt an Realschulen
HM = Lehramt an Grund- und Hauptschulen
ZP = Zwischenprüfung
1. Studienabschnitt
im Teilstudiengang Politikwissenschaft
Zulassungsverfahren/-beschränkungen
V =
A =
Z =
U =
U* =
ZVS, Verteilungsverfahren
ZVS, Besonderes Auswahlverfahren
ZVS, Allgemeines Auswahlverfahren
Universität des Saarlandes, Auswahlverfahren
Entscheidung über Zulassungsverfahren noch offen:
deshalb vorläufige Bewerbungsfrist: 15. Juli 1992
Festsetzung von Höchstzahlen nicht ausgeschlossen: daher
vorsorglich Hinweis auf (mögliche) Bewerbungsfrist: 15. Juli 1992
O = Universität des Saarlandes, ohne Zulassungsbeschränkung
X = keine Aufnahme von Studienanfängern und Fortgeschrittenen
[++
‘*) Hinweis zu den Studiengängen 32-36
Die Diplomprüfung für Dolmetscher kann nur in Englisch, Französisch oder
Spanisch als erste Fremdsprache abgelegt werden.
+)
Hinweis zu dem Studiengang 50 (Sportwissenschaft)
Im Studiengang Sportwissenschaft ist eine Immatrikulation abhängig vom Bestehen
einer Eignungsprüfung in den letzten 2 Jahren. Zu einem Sommersemester gibt es
keinen Prüfunastermin.
'**)
Hinweis zu dem Studiengang 98 (Politikwissenschaft)
Das politikwissenschaftliche Studium kann an der Universität des Saarlandes mit ei-
ner Magisterprüfung (M. A.) der Philosophischen Fakultät abgeschlossen werden:
die entsprechenden Fächerkombinationsvorschriften sind zu beachten.