Zeittafel
Wintersemester 1987/88
Beginn des Wintersemesters
Beginn der Vorlesungen
=nde der Vorlesungen
Ende des Wintersemesters
Neihnachtsferien
1.Oktober 1987
19. Oktober 1987
19. Februar 1988
31. März 1988
21. Dezember 1987—1. Januar 1988
A. Neueinschreibung
Für alle Studiengänge bis zu dem im Zulassungsbescheid angegebenen Termin
beim Studentensekretariat (Gebäude 28, Öffnungszeiten: Mo—Fr 8.30 Uhr—
11.30 Uhr, Do 13.00 Uhr—15.00 Uhr).
Für alte Studiengänge, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist die
Immatrikulation in der Zeit vom 21. 9. bis 9. 10. 1987 persönlich durchzuführen.
Dem Immatrikulationsantrag (Formblatt) sind mindestens beizufügen:
I. der ausgefüllte und unterschriebene Datenbogen, sowie weitere Formbiätter, die
beim Studentensekretariat abgeholt bzw. angefordert (Freiumschlag DIN A 5 be
fügen) werden können.
2. zwei Paßbilder
3. der Nachweis der erforderlichen Qualifikation (Hochschulzugangsberechtigung)
in beglaubigter Abschrift
4. der Nachweis der Zulassung, soweit Zulassungsbeschränkungen bestehen
5. der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
5. der Nachweis der Entrichtung des Sozialbeitrags und des Beitrags zur Studenten-
schaft in Höhe von 35,00 DM (Empfänger: Studentenwerk im Saarland eV, Kto-Nr.
8750009 bei der Bayerischen Vereinsbank, Filiale Saarbrücken, BLZ
590 200 90}.
8. Exmatrikulation
Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich.
Dem Antrag (Formblatt) sind das Studienbuch, und der Studentenausweis, sowie
bei schriftlicher Exmatrikulation auch ein adressierter und frankierter Rückum-
schlag (DIN A 5) beizufügen.
Belegverfahren
Bei der Immatrikulation und den folgenden Rückmeldungen erhält der Student ein
Belegblatt, das in das Studienbuch einzuheften ist. Der Student ist verpflichtet, die
„ehrveranstaltungen an denen er teilnimmt. durch Eintragen auf das Beleabiatt zu
jelegen.
Gasthörer
Als Gasthörer kann auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen
werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstal-
lungen in der Universität mit Verständnis teilzunehmen.
Die Zulassung bedarf der Zustimmung der Lehrperson an deren Lehrveranstaltung
der Bewerber teilnehmen will. Eine Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit