Full text: WS 1987/88 (0078)

Studentenschaft 
Nach $ 83 des Saarländischen Universitätsgesetzes bilden die immatrikulierten Stu- 
dent(inn)en der Universität des Saarlandes die Studentenschaft. 
Die Studentenschaft ist eine Gliedkörperschaft der Universität. 
Durch das im Dezember 1978 verabschiedete SUG muß die Studentenschaft eine 
neue Satzung erlassen, in der u. a. die Zusammensetzung des Studentenparla- 
ments, die Grundsätze der Wahl der Organe der Studentenschaft und der Vollzug 
des Haushaltsplanes, geregelt werden müssen. 
Die Satzung der Studentenschaft muß vom Kultusministerium genehmigt werden, 
Dem letzten Satzungsentwurf der Studentenschaft aus dem Jahre 1983 hat der Kul- 
tusminister nicht zugestimmt (Stand: Januar 1987). Es ist jedoch im Laufe des 
Jahres mit einer erneuten Verabschiedung durch das Studentenparlament zu rech- 
nen. Der beim Verwaltungsgericht dazu anhängige Rechtsstreit wurde nach Inkraft- 
treten des neuen SUG durch einen Vergleich, ohne Entscheidung in der Hauptsache. 
beendet. 
Folgende Organe der Studentenschaft bestehen zur Zeit: 
1. Studentenparlament (StuPa) 
Das Studentische Parlament wird von den Studenten in unmittelbarer freier, gleicher 
und geheimer Wahl für ein Jahr gewählt. Es setzt sich aus höchstens 33 Abgeord- 
neten zusammen. Das Parlament ist das beschlußfassende Organ der Studen- 
tenschaft. Ihm obliegt die Wahl des AStA und des Ältestenrats sowie die 
Verabschiedung des Haushaltes der Studentenschaft. Es befaßt sich u. a. mit dem 
Entwurf von Satzungen und Ordnungen, mit der Kontrolle der Exekutive sowie An- 
trägen, die alle Bereiche des studentischen Lebens betreffen. Die Sitzungen des Stu- 
dentenparlaments sind öffentlich und werden nach der konstituierenden Sitzung per 
Aushang bekanntgegeben. Das 34. Studentenparlament mit der Amtszeit vom 
1. 10. 1986 bis 30. 9. 1987 ist in der Zeit vom 9. bis 13. Juni 1986 gewählt worden. 
2. Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) 
Das Parlament wählt jeweils zu Beginn seiner Amtszeit einen Präsidenten und einer 
Vizepräsidenten als Exekutive. Weiterhin bestätigt das Parlament einzelne Referen- 
ten auf Vorschlag des Präsidenten zur Ausführung seiner Aufgaben. 
Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und folgenden Referaten: 
FINANZREFERAT: Finanzielle Angelegenheiten der Studentenschaft. Haushalt der 
Studentenschaft; 
SOZIALREFERAT: Wahrnehmung der sozialen Belange der Studenten, Studenten- 
werk, Wohnheime, Mietsituation, Krankenkasse, Kindergarten. Beim Sozialreferat 
liegt die Vertretung der Belange der Wohnheimbewohner: 
RECHTSREFERAT: Beratung in Rechtsfragen (Zulassung, Prüfungsordnungen, 
Hochschulrecht, ZVS, Zurückstellung von Wehr- und Zivildienst bzw. Wehrübunger 
aus Ausbildungsgründen, Information zum Mietrecht), Höchschulrecht (HRG/SUG); 
Referat für FORSCHUNGSPOLITIK, WIRTSCHAFTSKRITIK UND STUDIENREFORM: 
FACHSCHAFTSREFERAT: Studienberatung, Koordination der Aktionen und In- 
formationen zwischen Fachschaften und AStA über die Fachschaftskonferenz; 
PRESSEREFERAT: Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Informationsbeschaffung und 
-weitergabe; 
FRAUENREFERAT: Spezielle Probleme der Frauen, aber auch die Problematik des 
Verhältnisses Mann : Frau. Frauenarbeitslosigkeit, Frauengesprächskreise, Bera- 
tung bei Schwangerschaftsabbruch. Das Frauencafe im AStA, Gebäude 14. 2, Zi. 
008, dort kann auch das Programm-des Frauenreferats erfragt werden, dient als 
KXommunikationszentrum der Frauen und zur Durchführung der vom Frauenreferat 
angebotenen Arbeitskreise (geschlechtspezifische Rollenproblematik, Gewalt ge- 
gen Frauen, Frauenarbeitslosigkeit);
	        
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