Private
Krankenversicherung
für Studenten
Nur wer krankenversichert ist, darf
studieren. Von der Pflicht, einer der
gesetzlichen Krankenkassen einschließlich
Ersatzkassen anzugehören, können
sich privat versicherte Studenten
befreien lassen.
Der Weg zur Befreiung:
% Vor der Erst-Einschreibung treten
Sie einer privaten Krankenversiche-
rung bei. Von ihr bekommen Sie die
Versicherungsbescheinigungen
und den Befreiungsantrag. Diese
Vordrucke geben Sie dann der
Ortskrankenkasse (AOK) Ihres
Wohn- oder Studienorts.
% Wenn Sie bereits — allein oder mit
Ihren Eltern — privat versichert sind,
können Sie selbstverständlich eben-
'alls den Befreiungsantrag stellen.
Die Fristen:
% Beantragen Sie die Befreiung
möglichst schon in den Semester-
ferien, am besten aber vor Ihrer
Immatrikulation. Dann können Sie
dabei die Versicherungsbescheini-
gung gleich vorlegen.
*% Wenn Sie einer gesetzlichen
Krankenkasse oder Ersatzkasse
beigetreten sind, können Sie noch in
den ersten drei Monaten eines jeden
Semesters in eine Privatversiche-
rung übertreten.
% Die Befreiung wirkt bis zum Ende
Ihres Studiums.
Einige Vorteile:
% Die Privatversicherung hilft Ihnen
bei den Formalitäten. Als BAföG-
Empfänger erhalten Sie auch zu Ihrer
privaten Krankenversicherung einen
Beitragszuschuß von monatlich
38 Mark.
»% Auch von allen leitenden Kranken-
hausärzten Ihrer Wahl können Sie
sich als Privatpatient ambulant
behandeln lassen.
% Sie können in ganz Europa privat
zum Arzt und ins Krankenhaus
gehen und bekommen die Kosten
tariflich erstattet.
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