Full text: WS 1984/85 (0072)

Private 
Krankenversicherung 
für Studenten 
Nur wer krankenversichert ist, darf 
studieren. Von der Pflicht, einer der 
gesetzlichen Krankenkassen einschließlich 
Ersatzkassen anzugehören, können 
sich privat versicherte Studenten 
befreien lassen. 
Der Weg zur Befreiung: 
% Vor der Erst-Einschreibung treten 
Sie einer privaten Krankenversiche- 
rung bei. Von ihr bekommen Sie die 
Versicherungsbescheinigungen 
und den Befreiungsantrag. Diese 
Vordrucke geben Sie dann der 
Ortskrankenkasse (AOK) Ihres 
Wohn- oder Studienorts. 
% Wenn Sie bereits — allein oder mit 
Ihren Eltern — privat versichert sind, 
können Sie selbstverständlich eben- 
'alls den Befreiungsantrag stellen. 
Die Fristen: 
% Beantragen Sie die Befreiung 
möglichst schon in den Semester- 
ferien, am besten aber vor Ihrer 
Immatrikulation. Dann können Sie 
dabei die Versicherungsbescheini- 
gung gleich vorlegen. 
*% Wenn Sie einer gesetzlichen 
Krankenkasse oder Ersatzkasse 
beigetreten sind, können Sie noch in 
den ersten drei Monaten eines jeden 
Semesters in eine Privatversiche- 
rung übertreten. 
% Die Befreiung wirkt bis zum Ende 
Ihres Studiums. 
Einige Vorteile: 
% Die Privatversicherung hilft Ihnen 
bei den Formalitäten. Als BAföG- 
Empfänger erhalten Sie auch zu Ihrer 
privaten Krankenversicherung einen 
Beitragszuschuß von monatlich 
38 Mark. 
»% Auch von allen leitenden Kranken- 
hausärzten Ihrer Wahl können Sie 
sich als Privatpatient ambulant 
behandeln lassen. 
% Sie können in ganz Europa privat 
zum Arzt und ins Krankenhaus 
gehen und bekommen die Kosten 
tariflich erstattet. 
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