Nur wer krankenversichert ist, darf stu-
dieren. Von der Pflicht, einer der gesetz-
lichen Krankenkassen einschließlich
Ersatzkassen anzugehören, können
sich privat versicherte Studenten be-
freien lassen.
Der Weg zur Befreiung:
s& Vor der Erst-Einschreibung
treten Sie einer privaten
Krankenversicherung bei.
Von ihr bekommen Sie die
Versicherungsbescheinigun-
gen und den BefreiungS-
antrag. Diese Vordrucke
geben Sie dann der Orts-
xrankenkasse (AOK) Ihres
Wohn- oder Studienorts.
ko
er
:* Wenn Sie bereits — allein
oder mit Ihren Eltern — privat
versichert sind, können Sie
selbstverständlich ebenfalls
den Befreiungsantrag stellen
Die Fristen:
: Beantragen Sie die Be-
freiung möglichst schon in
den Semesterferien, am
besten aber vor Ihrer Immatri-
kulation. Dann können Sie
dabei die Versicherungs-
bescheinigung gleich
vorlegen.
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:k Wenn Sie einer gesetz-
lichen Krankenkasse oder
Ersatzkasse beigetreten sind.
können Sie noch in den
ersten drei Monaten eines
jeden Semesters in eine
Privatversicherung
übertreten.
„alkın versicherungen
Setzen Sie sich gleich mit einer der privaten
Krankenversicherungen in Verbindung. Ihre
Namen und Anschriften finden Sie auf der
Rückseite.
;& Die Befreiung wirkt bis zum
Ende Ihres Studiums.
Einige Vorteile:
ık Die Privatversicherung hilft
Ihnen bei den Formalitäten.
BAföG-Empfänger erhalten
einen Beitragszuschuß von
monatlich 38 Mark.
»& Auch von den leitenden
Krankenhausärzten Ihrer
Wahl können Sie sich als
Privatpatient ambulant
behandeln lassen.
* Sie können in ganz Europa
prvat zum Arzt und ins Kran-
SNNEUS JENE und bekom-
men die Kosten tariflich
erstattet.