Full text: WS 1982/83 (0068)

Nur wer krankenversichert ist, darf stu- 
dieren. Von der Pflicht, einer der gesetz- 
lichen Krankenkassen einschließlich 
Ersatzkassen anzugehören, können 
sich privat versicherte Studenten be- 
freien lassen. 
Der Weg zur Befreiung: 
s& Vor der Erst-Einschreibung 
treten Sie einer privaten 
Krankenversicherung bei. 
Von ihr bekommen Sie die 
Versicherungsbescheinigun- 
gen und den BefreiungS- 
antrag. Diese Vordrucke 
geben Sie dann der Orts- 
xrankenkasse (AOK) Ihres 
Wohn- oder Studienorts. 
ko 
er 
:* Wenn Sie bereits — allein 
oder mit Ihren Eltern — privat 
versichert sind, können Sie 
selbstverständlich ebenfalls 
den Befreiungsantrag stellen 
Die Fristen: 
: Beantragen Sie die Be- 
freiung möglichst schon in 
den Semesterferien, am 
besten aber vor Ihrer Immatri- 
kulation. Dann können Sie 
dabei die Versicherungs- 
bescheinigung gleich 
vorlegen. 
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Mr: 
A 
E 
+4: 
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+ 
SUN 
:k Wenn Sie einer gesetz- 
lichen Krankenkasse oder 
Ersatzkasse beigetreten sind. 
können Sie noch in den 
ersten drei Monaten eines 
jeden Semesters in eine 
Privatversicherung 
übertreten. 
„alkın versicherungen 
Setzen Sie sich gleich mit einer der privaten 
Krankenversicherungen in Verbindung. Ihre 
Namen und Anschriften finden Sie auf der 
Rückseite. 
;& Die Befreiung wirkt bis zum 
Ende Ihres Studiums. 
Einige Vorteile: 
ık Die Privatversicherung hilft 
Ihnen bei den Formalitäten. 
BAföG-Empfänger erhalten 
einen Beitragszuschuß von 
monatlich 38 Mark. 
»& Auch von den leitenden 
Krankenhausärzten Ihrer 
Wahl können Sie sich als 
Privatpatient ambulant 
behandeln lassen. 
* Sie können in ganz Europa 
prvat zum Arzt und ins Kran- 
SNNEUS JENE und bekom- 
men die Kosten tariflich 
erstattet.
	        
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