FB 1
1063.
1064.
1065.
1066.
1067.
1068.
1069.
1070.
1071.
1072.
Rechtsphilosophisches, Rechtssoziologisches Baratte
Seminar
Di 18-20, Raum 323, Gebäude 31
Seminar Grundlagen des Wirtschaftsrechts
Di 17-19, Raum 101, Gebäude 31
Zivilprozessuales Seminar
Zeit und Ort werden noch bekanntgegeben
Seminar über Literatur und Recht
Mo 18-20, Raum 004, Gebäude 31
Seminar Juristische Wissensrepräsentation
und elektronische Informationssysteme
Do 18--20, Raum 301, Gebäude 31
Kolloquium Rechtsinformatik
Zeit und Ort werden noch bekanntgegeben
Kolloquium über Dogmatik und Praxis
der Strafzumessung
Di 18-20, Saal 115
Müller-Dietz
Rüßmann/Herbergeı
„Biel
Jung/E. Müller/Kratz
Öffentlich-rechtliches Seminar
Di 18-20, Raum 301, Gebäude 37
Seminar der Wahlfachgruppe 10
Mi 18—20, Saal 119
Wirtschaftsrechtliches Seminar
Mi 16—18, IPR Bibliothek,
Raum 2.431. 1. OG. Gebäude 16
Knies
Witz
Martinek
3. Institut für das Studium des Französischen Rechts
Centre d’Etudes Juridiaues Francaises
Die Studienordnung des Centre d’Etudes Juridiques Francaises entspricht derjenigen
der juristischen Fakultäten in Frankreich. Das Lehrprogramm wird in Studienjahren
angeboten; die jährliche Vorlesungszeit erstreckt sich über 27 Wochen (Oktober — Mai).
Jeweils ab Ende Mai findet eine Jahresabschlußprüfung statt, in die die im Rahmen der
studienbegleitenden Wissenskontrolle erreichten Noten mit einbezogen werden.
Die Einteilung in Winter- und Sommersemester gilt daher weder für die Vorlesungszeit
noch für das Prüfunaswesen
Der jeweilige Wochenstundenplan, Zeit und Ort werden am Schwarzen Brett des Centre
bekanntgegeben.
Das Centre wendet sich zum einen an französische Studenten. Sie haben an der Univer-
sität des Saarlandes die Gelegenheit, einen französischen Studienabschluß zu erlan:
gen, wobei ihnen das C.E.J.F. durch Ausnutzung der Gestaltungsfreiheit der französi-
schen Studienordnung einen Einstieg in das deutsche Recht und damit die
Rechtsvergleichung ermöglicht.
Das Studienangebot des Centre richtet sich zum anderen insbesondere auch an deut-
sche Studenten, die sich über ihr Studium der deutschen Rechtswissenschaft hinaus
mit der französischen Rechtsordnung beschäftigen und hierbei einen qualifizierten Ab-
schluß erlangen wollen. Für diese Studenten, die ein „Doppelstudium“ des deutschen
und des französischen Rechts betreiben, gelten wesentliche Erleichterungen des Studi-
ums durch die Anerkennung von Studienleistungen in dem jeweils anderen Stu-
diengang.
Rückfrage beim Centre (vormittags) oder in der Zentralen Studienberatung: