Full text: WS 1976/77 (0056)

Nur wer krankenversichert ist, darf studieren. Von der Pflicht, einer der 
gesetzlichen Krankenkassen einschließlich Ersatzkassen anzuge- 
hören, können sich privat versicherte Studenten befreien lassen. 
Private _ 
Krankenversicherung 
für Studenten 
Der Weg zur Befreiung: 
* Vor der Erst-Einschreibung tre- 
ten Sie einer privaten Kranken- 
versicherung bei. Vonihr bekom- 
men Sie die Versicherungsbe- 
scheinigung für die Uni und 
den Befreiungsantrag. Die Vor- 
drucke erhält dann zunächst 
die Ortskrankenkasse(AOQK)lhres 
Wohn- oder Studienorts. 
* Wenn Sie bereits - allein oder 
mit Ihren Eltern — privat ver- 
sichert sind, können Sie eben- 
falls den —Befreiungsantrag 
stellen. 
Die Fristen: 
* Beantragen Sie die Befreiung 
möglichst schon in den Seme- 
sterferien, jedenfalls vor Ihrer 
Immatrikulation. Dann können 
Sie dabei die Versicherungsbe- 
scheinigung gleich vorlegen. 
Private 
Studentische 
Kranken- 
versicherung 
* Wenn Sie einer gesetzlichen 
Krankenkasse beigetreten sind, 
können Sie noch in den ersten 
drei Monaten nach der Immatri- 
kulation in eine Privatversiche- 
rung übertreten. Danach ist der 
Wechsel nicht mehr möglich. 
Befreiung und Mitgliedschaft in 
einer gesetzlichen Kasse gelten 
für das ganze Studium. 
Einige Vorteile: 
* Die Privatversicherung hilft 
Ihnen bei den Formalitäten und 
sorgt für den staatlichen Bei- 
tragszuschuß von monatlich 15 
Mark, BAföG-Empfänger erhal- 
ten außerdem noch 10 Mark 
dazu. 
* Auch von den leitenden Kran- 
kenhausärzten Ihrer Wahl kön- 
nen Sie sich als Privatpatient 
ambulant behandeln lassen. 
* Sie können in ganz Europa privat 
zum Arzt und ins Krankenhaus 
gehen und bekommen die Kosten 
arstattet. 
Setzen Sie sich gleich mit einer der 
privaten Krankenversicherungen in Ver- 
bindung. Ihre Namen und Anschriften 
inden Sie auf der Rückseite
	        
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