Nur wer krankenversichert ist, darf studieren. Von der Pflicht, einer der
gesetzlichen Krankenkassen einschließlich Ersatzkassen anzuge-
hören, können sich privat versicherte Studenten befreien lassen.
Private _
Krankenversicherung
für Studenten
Der Weg zur Befreiung:
* Vor der Erst-Einschreibung tre-
ten Sie einer privaten Kranken-
versicherung bei. Vonihr bekom-
men Sie die Versicherungsbe-
scheinigung für die Uni und
den Befreiungsantrag. Die Vor-
drucke erhält dann zunächst
die Ortskrankenkasse(AOQK)lhres
Wohn- oder Studienorts.
* Wenn Sie bereits - allein oder
mit Ihren Eltern — privat ver-
sichert sind, können Sie eben-
falls den —Befreiungsantrag
stellen.
Die Fristen:
* Beantragen Sie die Befreiung
möglichst schon in den Seme-
sterferien, jedenfalls vor Ihrer
Immatrikulation. Dann können
Sie dabei die Versicherungsbe-
scheinigung gleich vorlegen.
Private
Studentische
Kranken-
versicherung
* Wenn Sie einer gesetzlichen
Krankenkasse beigetreten sind,
können Sie noch in den ersten
drei Monaten nach der Immatri-
kulation in eine Privatversiche-
rung übertreten. Danach ist der
Wechsel nicht mehr möglich.
Befreiung und Mitgliedschaft in
einer gesetzlichen Kasse gelten
für das ganze Studium.
Einige Vorteile:
* Die Privatversicherung hilft
Ihnen bei den Formalitäten und
sorgt für den staatlichen Bei-
tragszuschuß von monatlich 15
Mark, BAföG-Empfänger erhal-
ten außerdem noch 10 Mark
dazu.
* Auch von den leitenden Kran-
kenhausärzten Ihrer Wahl kön-
nen Sie sich als Privatpatient
ambulant behandeln lassen.
* Sie können in ganz Europa privat
zum Arzt und ins Krankenhaus
gehen und bekommen die Kosten
arstattet.
Setzen Sie sich gleich mit einer der
privaten Krankenversicherungen in Ver-
bindung. Ihre Namen und Anschriften
inden Sie auf der Rückseite