Full text: WS 1971/72 (0046)

Belegverfahren 
Bei der Immatrikulation und den folgenden Rückmeldungen erhält der Stu- 
dent ein Belegblatt, das in das Studienbuch einzuheften ist. Der Student ist 
verpflichtet, die Lehrveranstaltungen an denen er teilnimmt, zu Beginn des 
Semesters durch Eintragung auf das Belegblatt zu belegen. Unbeschadet 
weiterer Bestimmungen in Prüfungsordnungen ist der Student verpflichtet, 
in jedem Semester an den Lehrveranstaltungen im Umfange von minde- 
stens vier Wochenstunden teilzunehmen. 
Gasthörer 
Als Studierender ohne akademisches Bürgerrecht (Gasthörer) kann auf 
seinen Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, 
wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveran- 
staltungen in der Universität mit Verständnis teilzunehmen. Antragsvor- 
drucke sind bis 29. Oktober 1971 im Universitätssekretariat erhältlich. 
Beiträge 
Die Beiträge sind wie folgt festgesetzt: 
Studentenwerk ......0.00.... 
Studentenschaft (einschl. Sportbeitrag) . . 
Unfall-, Haftpflicht- und 
Diebstahlversicherung 
Krankenversicherung 
DM 8,— 
DM 9 — 
DM 2,40 
DM 89— 
Exmatrikulation 
Die Exmatrikulation ist in der Zeit vom 19. Juli bis 29. September 1971 
schriftlich beim Universitätssekretariat zu beantragen. Dem Antrag sind 
das Studienbuch, der Studentenausweis und die vom Universitätssekreta- 
ia auf Weisung des Rektors verlangten Entlastungsbescheinigungen bei- 
zufügen. 
291] 
U 29
	        
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