Full text : WS 1970/71 (0044)

MITTEILUNGEN UND HINWEISE DER
UNIVERSITAT

Allgemeine Mitteilungen für Studenten
Il. Zulassung zum Studium
Im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung
sind für das Studium der Fächer
— Medizin und Zahnheilkunde (Anfänger),
Geographie, Deutsche Philologie (Germanistik), Englische Philologie
(Anglıstik), Französische Philologie, Soziologie und Psychologie,
Mathematik und Informatik, Physik und Metallkunde, Chemie, Mineralogie,
 Biologie und Pharmazie
Zulassungsbeschränkungen angeordnet worden. Zulassungsbeschränkungen
haben zur Folge, daß die Immatrikulation zum Studium eines dieser Fächer
der besonderen Zulassung bedarf (über die ein Zulassungsausschuß der zuständigen
 Fakultät entscheidet). Die Zulassung ist unter Beifügung des Reifezeugnisses
 und etwaiger Nachweise über den bisherigen Studiengang (beides
 in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Photokopie) bis zum 30. Juni
1970 beim Universitätssekretariat zu beantragen (für die Fächer Medizin,
Zahnheilkunde, Psychologie und Pharmazie bis 31. Juli 1970 bei der Zentralen
Registrierstelle in Hamburg);
— Anträge auf Immatrikulation zum Studium am Institut für Übersetzen
und Dolmetschen sind bis zum 30. Juni 1970 an den Direktor des Instituts
 für Übersetzen und Dolmetschen zu richten.

Il. Immatrikulation
Die Immatrikulation ist vom 31. August bis 30. Oktober 1970 (soweit nicht im
Zulassungsbescheid besondere Termine angegeben sind) beim Universitätssekretariat
 zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
A bl Au essungsbescheid soweit Zulassungsbeschränkungen bestehen
S. U. 1);
2. das Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Photokopie;
3. der Nachweis der Entrichtung der Gebühren und Beiträge;
4. vier Paßbilder.
            
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