Full text: WS 1970/71 (0044)

MITTEILUNGEN UND HINWEISE DER 
UNIVERSITAT 
Allgemeine Mitteilungen für Studenten 
Il. Zulassung zum Studium 
Im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung 
sind für das Studium der Fächer 
— Medizin und Zahnheilkunde (Anfänger), 
Geographie, Deutsche Philologie (Germanistik), Englische Philologie 
(Anglıstik), Französische Philologie, Soziologie und Psychologie, 
Mathematik und Informatik, Physik und Metallkunde, Chemie, Minera- 
logie, Biologie und Pharmazie 
Zulassungsbeschränkungen angeordnet worden. Zulassungsbeschränkungen 
haben zur Folge, daß die Immatrikulation zum Studium eines dieser Fächer 
der besonderen Zulassung bedarf (über die ein Zulassungsausschuß der zu- 
ständigen Fakultät entscheidet). Die Zulassung ist unter Beifügung des Reife- 
zeugnisses und etwaiger Nachweise über den bisherigen Studiengang (bei- 
des in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Photokopie) bis zum 30. Juni 
1970 beim Universitätssekretariat zu beantragen (für die Fächer Medizin, 
Zahnheilkunde, Psychologie und Pharmazie bis 31. Juli 1970 bei der Zentralen 
Registrierstelle in Hamburg); 
— Anträge auf Immatrikulation zum Studium am Institut für Übersetzen 
und Dolmetschen sind bis zum 30. Juni 1970 an den Direktor des In- 
stituts für Übersetzen und Dolmetschen zu richten. 
Il. Immatrikulation 
Die Immatrikulation ist vom 31. August bis 30. Oktober 1970 (soweit nicht im 
Zulassungsbescheid besondere Termine angegeben sind) beim Univer- 
sitätssekretariat zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen: 
A bl Au essungsbescheid soweit Zulassungsbeschränkungen bestehen 
S. U. 1); 
2. das Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Photokopie; 
3. der Nachweis der Entrichtung der Gebühren und Beiträge; 
4. vier Paßbilder.
	        
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