Full text: WS 1969/70 (0042)

Alle wesentlichen Fragen der Studienbeihilfe, der Immatrikulation und des 
Studienaufbaues sind im „Studienführer der Studentenschaft” zusammen- 
gefaßt. Der Studienführer ist im Buchhandel zum Preise von DM 3,— er- 
Hältlich. 
Studentische Zeitschriften — Studentenfunk 
Die unabhängige Saarbrücker Studentenzeitung SPECULUM erscheint 
monatlich während der Vorlesungszeit und wird vom Präsidenten der Stu- 
dentenschaft herausgegeben. Für ihren Inhalt zeichnet der Chefredakteur 
verantwortlich. Die Redaktion befindet sich im Bau 15, Kellergeschoß und 
ist über Telefon 21351, App. 216 zu erreichen. 
Außerdem erscheinen die „informationen“, die Kurznachrichten aus der Stu- 
dentenschaft vermitteln. Die Redaktion ist über App. 588 zu erreichen. 
Monatlich wird vom Saarländischen Rundfunk eine halbstündige Sendung 
ausgestrahlt, die von Studenten in eigener Regie erstellt wird — der STU- 
DENTENFUNK,. 
Mitteilungen für ausländische Studierende 
Ausländische Studienbewerber können zum Studium an der Universität des 
Saarlandes zugelassen werden, soweit sie die für die Zulassung erforder- 
lichen Bedingungen erfüllen. Auskünfte erteilt das Akademische Auslands- 
amt der Universität, 
Die Anmeldetermine für die einzelnen Studienfächer sind der Zeittafel auf 
Seite 5 zu entnehmen. Ein Beginn des Medizinstudiums ist nur zum Winterse- 
mester möglich. Für diese Fachrichtung können Anträge bis zum 31. Januar 
eines jeden Jahres eingereicht werden. 
Zulassungsbedingungen 
|. Deutschkenntnisse 
Ausländische Studenten müssen bei Beginn ihres Studiums vor einer Prü- 
fungskommission eine Deutschprüfung ablegen. Ausgenommen hiervon 
sind französische Studenten, die Studenten des Europa-Instituts sowie Stu- 
dienbewerber, die ihr Reifezeugnis an einer deutschen Schule erworben, 
an einem Studienkolleg die Abschlußprüfung bestanden oder an einer an- 
deren deutschen Universität studiert haben. Stellt die Prüfungskommission 
fest, daß die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Vorlesungen zu 
folgen, so kann der Bewerber den „Deutschkurs für Ausländer” besuchen. 
Dieser dauert ein halbes Jahr und endet mit einer Abschlußprüfung, von 
deren Bestehen die Aufnahme des Studiums abhängt. 
2. Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis 
a) Die Voraussetzungen für die Zulassung als ordentlicher Student erfüllt, 
wer ein Abschlußzeugnis erworben hat, das dem deutschen Reifezeugnis 
gleichwertig ist. 
b) Ist ein ausländisches Reifezeugnis dem deutschen nicht voll gleichzustel, 
len, muß der Bewerber die „Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife” 
ablegen, bevor er mit seinem Studium beginnen kann. 
:) Ein Bewerber, der ein ausländisches Reifezeugnis vorlegt, das dem deut- 
schen nicht vergleichbar ist, muß das einjährige Studienkolleg besuchen 
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