Unfallversicherung
Das Studentenwerk hat zugunsten aller Studierenden einen Unfall-Ver-
sicherungsvertrag abgeschlossen. Die Leistungen betragen:
Heilkosten bis zu DM 1500,—
bei Invalidität bis zu DM 20000,—
Todesfall DM 1000,-
Nähere Auskünfte erteilt? die Geschäftsstelle der DSKV.
Haftpflichtversicherung
Das Studentenwerk hat zugunsten aller Studierenden eine Haftpflichtver-
sicherung abgeschlossen. In dieser Versicherung ist der Student gegen alle
Haftpflichtansprüche versichert, die aus der Teilnahme am Lern- und For-
schungsbetrieb der Universität herrühren können. Nähere Auskünfte erteilt
die Geschäftsstelle de DSKV.
Diebstahlversicherung
Das Studentenwerk hat zugunsten aller Studierenden eine Diebstahlver-
sicherung abgeschlossen.
Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle der DSKV.
Für alle Versicherungen erteilen weiterhin die Außenstelle des Studenten-
werks in Homburg Auskünfte sowie der zuständige Sozialreferent der Stu-
dentenschaft.
Studienhaus St. Blasien
für tbe-kranke Studenten
7822 St. Blasien/Schwarzwald
Träger: Deutsches Studentenwerk e. V. Bonn
Sekretariatsleitung: Frau Charlotte Böttcher
Vertrauensdozent: Professor Dr. Helmut Hönl
In St. Blasien im Schwarzwald unterhält das Deutsche Studentenwerk ein
Studienhaus, in dem sich Studenten, die sich zur Ausheilung einer Tuber-
kulose in den Sanatorien von St. Blasien aufhalten, mit Hilfe von Dozenten
der Universität Freiburg und einer umfangreichen Bibliothek auf die Fort-
setzung oder Wiederaufnahme des Studiums vorbereiten können.
Berufs- und Studienberatung
Studierende, die hinsichtlich ihrer Berufs- und Studienwahl auf Schwierig-
keiten stoßen, haben die Möglichkeit, die Berufsberatung für Abiturienten
und Hochschulstudierende beim Arbeitsamt Saarbrücken, Saarbrücken 1,
Heuduckstraße 1, 2. Stock (Hochhaus), in Anspruch zu nehmen.
Sprechstunden: montags 9—12 und 13—16 Uhr oder nach Vereinbarung.
Sprechstunden in der Universität mittwochs von 14—16 Uhr in den Räu-
men der studentischen Arbeitsvermittlung (Bau 15, rechter Eingang, Dach-
geschoß).
Die Beratung der Studierenden über Studiengang und Auswahl der Vor-
lesungen erfolgt durch die Fakultäten bzw. Institute.
Außerdem sind die Fachschaften (Vertretung der Studenten einer Fakultät
oder eines Institutes) jederzeit bereit zu beraten und beim Aufbau von
Studienplänen behilflich zu sein.
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