b) Gebührenerlaß
(Bearbeitung durch die Förderungsabteilung des Studentenwerks)}
Gebührenerlaß ist über das Studentenwerk der Universität des Saarlandes
beim Hauptausschuß für Studienförderung und Gebührenerlaß zu beantra-
gen.
Soweit ein Antrag auf Allgemeine Studienförderung oder auf Beihilfe für
zugewanderte Studenten gestellt ist, ist gleichzeitig Gebührenerlaß be-
antragt,
c) Beihilfen für zugewanderte Studenten
(Bearbeitung durch die Förderungsabteilung des Studentenwerks)
Zugewanderte Studenten aus der Sowijetischen Besatzungszone, Spätaus-
siedier und ausländische Flüchtlinge können im Rahmen der Richtlinien für
Beihilfen für zugewanderte Studenten gefördert werden. Die Anträge sind
auf den gleichen Formblättern zu stellen wie bei der Allgemeinen Studien-
förderung. Nähere Auskünfte erteilt die Förderungsabteilung des Studen-
t+enwerks.
d) Studienstiftungen
Alexander von Humboldt-Stiftung
Bad Godesberg, Schillerstraße 12
Vertrauensdozent: Professor Dr. phil. Hans EGGERS
Studienstiftung des Deutschen Volkes
Bad Godesberg, Koblenzer Straße 77
Vertrauensdozenten: Professor Dr. rer. nat. Heinz KÖNIG,
Professor Dr. rer. nat. Horst-Dietrich DIETZE,
Privatdozent Dr. med. Ulrich MATZANDER
Cusanuswerk
Bad Godesberg, Hochkreuz-Allee 246
Vertrauensdozent: N. N.
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
Bonn, Adenauerallee 54
Vertrauensdozent: Professor Dr. phil. Hans EGGERS
Konrad-Adenaver-Stiftung
für politische Bildung und Studienförderung e. V.
Bonn, Coburger Straße 1a
Vertrauensdozent: Professor Dr. phil. Walter LIPGENS
Stiftung Volkswagenwerk-Stipendien
Hannover-Döhren, Kastanien-Allee 35
Vertrauensdozent: Professor Dr. phil. Heinz Diedrich WULFF
e) Förderung des Auslandsstudiums
1. Im Rahmen der Allgemeinen Studienförderung (Honnefer Modell) kann
ein Studium im Ausland bis zu zwei Semestern gefördert werden. Die
Absicht, das Studium im Ausland fortzusetzen, soll der Förderungsab-
teilung des Studentenwerks der Universität des Saarlandes e. V. jeweils
bis zum 30. Juni für das folgende Wintersemester und bis zum 31. Ja-
nuar für das folgende Sommersemester mitgeteilt werden.
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