Full text: WS 1969/70 (0042)

b) Gebührenerlaß 
(Bearbeitung durch die Förderungsabteilung des Studentenwerks)} 
Gebührenerlaß ist über das Studentenwerk der Universität des Saarlandes 
beim Hauptausschuß für Studienförderung und Gebührenerlaß zu beantra- 
gen. 
Soweit ein Antrag auf Allgemeine Studienförderung oder auf Beihilfe für 
zugewanderte Studenten gestellt ist, ist gleichzeitig Gebührenerlaß be- 
antragt, 
c) Beihilfen für zugewanderte Studenten 
(Bearbeitung durch die Förderungsabteilung des Studentenwerks) 
Zugewanderte Studenten aus der Sowijetischen Besatzungszone, Spätaus- 
siedier und ausländische Flüchtlinge können im Rahmen der Richtlinien für 
Beihilfen für zugewanderte Studenten gefördert werden. Die Anträge sind 
auf den gleichen Formblättern zu stellen wie bei der Allgemeinen Studien- 
förderung. Nähere Auskünfte erteilt die Förderungsabteilung des Studen- 
t+enwerks. 
d) Studienstiftungen 
Alexander von Humboldt-Stiftung 
Bad Godesberg, Schillerstraße 12 
Vertrauensdozent: Professor Dr. phil. Hans EGGERS 
Studienstiftung des Deutschen Volkes 
Bad Godesberg, Koblenzer Straße 77 
Vertrauensdozenten: Professor Dr. rer. nat. Heinz KÖNIG, 
Professor Dr. rer. nat. Horst-Dietrich DIETZE, 
Privatdozent Dr. med. Ulrich MATZANDER 
Cusanuswerk 
Bad Godesberg, Hochkreuz-Allee 246 
Vertrauensdozent: N. N. 
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. 
Bonn, Adenauerallee 54 
Vertrauensdozent: Professor Dr. phil. Hans EGGERS 
Konrad-Adenaver-Stiftung 
für politische Bildung und Studienförderung e. V. 
Bonn, Coburger Straße 1a 
Vertrauensdozent: Professor Dr. phil. Walter LIPGENS 
Stiftung Volkswagenwerk-Stipendien 
Hannover-Döhren, Kastanien-Allee 35 
Vertrauensdozent: Professor Dr. phil. Heinz Diedrich WULFF 
e) Förderung des Auslandsstudiums 
1. Im Rahmen der Allgemeinen Studienförderung (Honnefer Modell) kann 
ein Studium im Ausland bis zu zwei Semestern gefördert werden. Die 
Absicht, das Studium im Ausland fortzusetzen, soll der Förderungsab- 
teilung des Studentenwerks der Universität des Saarlandes e. V. jeweils 
bis zum 30. Juni für das folgende Wintersemester und bis zum 31. Ja- 
nuar für das folgende Sommersemester mitgeteilt werden. 
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