Full text: WS 1969/70 (0042)

MITTEILUNGEN UND HINWEISE DER 
UNIVERSITÄT 
Allgemeine Mitteilungen für Studenten 
Il. Zulassung zum Studium 
Im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung 
sind für das Studium der Fächer 
Medizin und Zahnheilkunde (Anfänger), 
Geographie, Geschichte, Deutsche Philologie (Germanistik), Englische 
Philologie (Anglistik), Französische Philologie, Soziologie und Psycho- 
ogie, 
— Pharmazie 
Zulassungsbeschränkungen angeordnet worden. Für das Studium der Fächer 
Mathematik, Physik, Chemie und Biologie sind Zulassungsbeschränkungen zu 
erwarten. Zulassungsbeschränkungen haben zur Folge, daß die Imma- 
trikulation zum Studium eines dieser Fächer der besonderen Zulassung be- 
darf (über die ein Zulassungsausschuß der zuständigen Fakultät entschei- 
det). Die Zulassung ist unter Beifügung des Reifezeugnisses und etwaiger 
Nachweise über den bisherigen Studiengang (beides in beglaubigter Ab- 
schrift oder beglaubigter Photokopie) bis zum 15. August 1969 beim Uni- 
versitätssekretariat zU Damirogen (für die Fächer Medizin und Zahnheil- 
kunde bis 31. Juli 1969 bei der Zentralen Registrierstelle in Hamburg); 
Anträge zum Studium am Institut für Übersetzen und Dolmetschen sind 
bis zum 30. Juni 1969 an den Direktor des Instituts zu richten. 
H. Immatrikulation 
Die Immatrikulation ist vom 25. August bis 24. Oktober 1969 (soweit nicht im 
Zulassungsbescheid besondere Termine angegeben sind) beim Univer- 
sitätssekretariat zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen: 
1. Sn Zulassungsbescheid, soweit Zulassungsbeschränkungen bestehen 
s, u. 1); 
2. das Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Photokopie; 
3. der Nachweis der Entrichtung der Gebühren und Beiträge; 
4. vier Paßbilder.
	        
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