Full text: WS 1965/66 (0034)

Studentenschaft 
Alle an der Universität des Saarlandes eingeschriebenen ordentlichen 
Studierenden bilden nach 8 40 des Universitätsgesetzes die Studenten- 
schaft. 
Als Organ der Universität entsendet die Studentenschaft fünf Vertreter 
in das Konzil der Universität, zwei in den Akademischen Senat und je zwei 
in jeden Fakultätsrat. In der wirtschaftlichen Selbsthilfeorganisation „Stu- 
dentenwerk der Universität des Saarlandes e. V.” ist die Studentenschaft 
im Vorstand und im Verwaltungsrat beteiligt. 
Die Studentenschaft hat sich zur Verwaltung ihrer eigenen Angelegen- 
heiten eine Satzung gegeben. Nach der Satzung vom 8. Januar 1963 (Dienst- 
blatt der Universität des Saarlandes Nr. 1/1963 vom 21. Januar 1963) hat 
sie folgende Organe: 
1. Das Studentische Parlament 
2. Der Präsident 
3. Der Ältestenrat. 
Die Büros der Studentenschaft liegen im Bau 4. Das allgemeine Büro der 
Studentenschaft (Zeitungsabonnements, Arbeitsvermittlung, Buchung von 
Reisen und Auskünfte aller Art) befindet sich im Erdgeschoß, Z. 018; Tele- 
fon 21351, App. 644. Das Büro ist werktags außer samstags von 9—12 Uhr 
ynd von 14—15 Uhr geöffnet. 
Das Sekretariat der Studentenschaft befindet sich im Dachgeschoß; Tele- 
fon 21351, App. 588. Über das Sekretariat sind der Präsident bzw. der 
Vizepräsident der‘ Studentenschaft der Universität des Saarlandes zu er- 
reichen. 
Die Referate der Studentenschaft, außer dem Hochschul-, dem Finanz-, 
dem Presse- und dem Außenreferat, befinden sich im Bau 15, rechter Ein- 
gang.
	        
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