Full text: WS 1957/58 (0018)

Mitteilungen für Studierende 
Wintersemester 1957/58 
Beginn der Vorlesunger 
Ende der Vorlesungen 
5. 11.1957 
28. 2.1958 
Weihnachtsferien 
Erster Ferientag 
Letzter Ferientag 
23. 12. 1957 
6. 1.1958 
Sommersemester 1958 
Beginn der Vorlesungen 
Öffnungszeiten des Universitäts-Sekretariats 
Montag—Freitag von 9—12,30 Uhr; Samstag von 9—10,30 Uhr. 
5. 5.1958 
Il. Zulassung zum Studium. 
Die Antragsteller müssen im Besitz eines gültigen Reifezeugnisses oder 
eines mindestens gleichwertigen Diploms sein (Ausnahmen: Dolmetscher- 
Institut und Kriminologisches Institut). 
R. Gasthörer. 
Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer kann gestellt werden von Per- 
sonen, die mindestens das Abschlußzeugnis der Untersekunda einer höheren 
Lehranstalt besitzen. Der Gasthörerschein berechtigt nicht zur Ablegung 
von Prüfungen. 
U. Immatrikulation. 
Die Immatrikulation erfolgt für das kommende Wintersemester grundsätz- 
lich in der Zeit vom 15. 9.—15. 11. 
Die Einschreibung und Entrichtung der Gebühren erfolgt persönlich, nach 
Abgabe der vollständigen Studienunterlagen, im Sekretariat der Univer- 
sität (Offnungszeiten: 9—12 Uhr, samstags 9—10,30 Uhr). Studierende kön- 
nen auf schriftlichem Wege beim Sekretariat der Universität ein Antrags- 
formular auf Zulassung zur Immatrikulation anfordern und erhalten nach 
Einsendung der erforderlichen Unterlagen und deren Überprüfung durch die 
Fakultät eine Anmeldebescheinigung. — Immatrikulationsanträge sind nur 
an das Sekretariat der Universität und nicht an eine Fakultät zu richten. 
Zur Immatrikulation sind erforderlich: 
1. ein ausgefülltes Antragsformular auf Zulassung zur Immatrikulation, 
2. das Original-Reifezeugnis, oder ein mindestens gleichwertiges Diplom (bei 
schriftlicher Anmeldung kann das Originalzeugnis bis zur Immatrikulation 
durch eine beglaubigte Abschrift ersetzt werden),
	        
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