Mitteilungen für Studierende
Wintersemester 1957/58
Beginn der Vorlesunger
Ende der Vorlesungen
5. 11.1957
28. 2.1958
Weihnachtsferien
Erster Ferientag
Letzter Ferientag
23. 12. 1957
6. 1.1958
Sommersemester 1958
Beginn der Vorlesungen
Öffnungszeiten des Universitäts-Sekretariats
Montag—Freitag von 9—12,30 Uhr; Samstag von 9—10,30 Uhr.
5. 5.1958
Il. Zulassung zum Studium.
Die Antragsteller müssen im Besitz eines gültigen Reifezeugnisses oder
eines mindestens gleichwertigen Diploms sein (Ausnahmen: Dolmetscher-
Institut und Kriminologisches Institut).
R. Gasthörer.
Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer kann gestellt werden von Per-
sonen, die mindestens das Abschlußzeugnis der Untersekunda einer höheren
Lehranstalt besitzen. Der Gasthörerschein berechtigt nicht zur Ablegung
von Prüfungen.
U. Immatrikulation.
Die Immatrikulation erfolgt für das kommende Wintersemester grundsätz-
lich in der Zeit vom 15. 9.—15. 11.
Die Einschreibung und Entrichtung der Gebühren erfolgt persönlich, nach
Abgabe der vollständigen Studienunterlagen, im Sekretariat der Univer-
sität (Offnungszeiten: 9—12 Uhr, samstags 9—10,30 Uhr). Studierende kön-
nen auf schriftlichem Wege beim Sekretariat der Universität ein Antrags-
formular auf Zulassung zur Immatrikulation anfordern und erhalten nach
Einsendung der erforderlichen Unterlagen und deren Überprüfung durch die
Fakultät eine Anmeldebescheinigung. — Immatrikulationsanträge sind nur
an das Sekretariat der Universität und nicht an eine Fakultät zu richten.
Zur Immatrikulation sind erforderlich:
1. ein ausgefülltes Antragsformular auf Zulassung zur Immatrikulation,
2. das Original-Reifezeugnis, oder ein mindestens gleichwertiges Diplom (bei
schriftlicher Anmeldung kann das Originalzeugnis bis zur Immatrikulation
durch eine beglaubigte Abschrift ersetzt werden),