Prüfungs- und Promotionsgebühren.
|. Zwischenprüfung, „Certificate”, E.H.S. und Diplomvorprüfung: 250,— ffrs.
2. Abschlußexamen, Lizenz, Diplome: 2000,— ffrs.
3. Prüfungsgebühren für die Prüfungen nach Abschluß des 2. medizinischen
Jahres (ärztliche Vorprüfung) und des 5. medizinischen Jahres (ärztliche
Prüfung) sind nicht an die Universität, sondern an das Landesschatzamt
einzuzahlen.
Ärztliche Vorprüfung: 2000,— ffrs
Ärztliche Prüfung: 5000,— ffrs.
4. Promotion: 3000,— ffrs.
VI. Studienbeihilfe,
Sie wird vom Kultusministerium nur solchen Bewerbern gewährt, die fol-
gende Nachweise erbringen:
1. Wissenschaftliche Befähigung (Zeugnisse oder Beurteilung der zuständigen
Fakultät oder Schule),
2. Fehlen jeglicher Mittel zur Finanzierung des Studiums.
Antragsformulare für Studienbeihilfe sind im Sekretariat der Universität
erhältlich.
Die ausgefüllten Anträge sind nach Einsetzung des Einschreibevermerkes
durch das Sekretariat der zuständigen Fakultät einzureichen.
VIL. Exmatrikulation.
Die Exmatrikulation ist vor der Abreise zu tätigen und setzt die Einholung
verschiedener Entlastungsunterschriften durch den Studierenden voraus.
Bei der Exmatrikulation ist das Studienbuch dem Universitätssekretariat vor-
zulegen. Fernexmatrikulation und Exmatrikulationen durch zweite
Personen erfo!gen nicht
VIll. Beurlaubungen aus persönlichen Gründen.
Ein Studierender, der aus dringenden Gründen von dem Belegen der Vor-
lesungen während eines Semesters befreit werden möchte, muß im vor-
aus ein begründetes, an die Fakultät gerichtetes Gesuch beim Sekretariat
der Universität einreichen.
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