Full text: WS 1956/57 (0016)

Sind die erforderlichen Zeugnisse in Verlust geraten und beglaubigte Ab- 
schriften nicht zu beschaffen, so gibt der Bewerber eine eidesstattliche Er- 
klärung ab über den Verlust und Inhalt der Urkunden (auch Anschriften der 
Fehrer und Schulbehörden angeben, welche die Originalpapiere ausgestellt 
aben). 
Die eingereichten Personalurkunden werden im Sekretariat der Univer- 
sıtät aufbewahrt und nur bei der Exmatrikulation zurückgegeben. Es emp- 
fiehlt sich daher, vor Abgabe der Original-Studienunterlagen, Abschriften 
bzw. Fotokopien für evtl. Bedarf (Bewerbungen, Stipendien-Anträge usw.) 
anfertigen zu lassen. 
Jeder Neu-Student trägt sich nach Einschreibung im Universitätssekretariat 
in das Album seines Dekanates bzw. seines Instituts-Sekretariates ein. 
[V. Rückmeldung der Altstudenten. 
Die Rückmeldung der Studierenden, die bereits an der Universität des 
Saarlandes eingeschrieben sind, erfolgt fakultätsweise zwischen dem 15. Ok- 
tober und 15. November. Bekanntmachung erfolgt durch Rundfunk, Tages- 
presse und Anschlag am schwarzen Brett. 
V. Studiengebühren. 
Sleichzeitig mit der Einschreibung bzw. Rückmeldung erfolgt die Zahlung 
der Studiengebühren und Sozialbeiträge. 
Die Studiengebühren werden jeweils zu Beginn des Semesters entrichtet. 
Ferneinschreibungen bzw. Einschreibungen im Auffrage anderer Studenten 
erfolgen nicht. 
Pingshörige des Lehrkörpers der Universität können sich gebührenfrei ein- 
schreiben. 
Eine Zweiteinschreibung ist nur erforderlich, wenn der Studierende in der 
Zweit-Fakultät eine Prüfung ablegen will. 
Die normalen Einschreibungsgebühren betragen: 
A) 2000,— ffrs. für die Philosophische Fakultät, 
2000,— ffrs. für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, 
2500,— Ffrs. für die Naturwissenschaftliche Fakultät 
+ 1500,— ffrs. Kaution für Studierende des ersten Jahres und 
des Chemischen Institutes), 
*frs. für die Medizinische Fakultät, 
Frs. für das Berufspädagogische Institut. 
Ffrs. für das Normalstudium am Dolmetscher-Institut, 
ffrs. für jeden Anfängerkurs des Dolmetscher-Institutes (Deutsch, 
Französisch, Halienisch, Spanisch und Russisch). 
B) Sozialbeiträge für Studierende aller Fakultäten: 500,— ffrs. 
Beitrag für die Studentenschaft: 300.— ffrs, 
C) Allgemeine Unfall- und Haftpflichtversicherung: 250,— ffrs. 
Diese Gebühren sind bei der Einschreibung zu entrichten. Kolleggelder wer- 
den nicht erhoben. 
Gebühren für Gasthörer: 
A} Gasthörerschein: 1000,— ffrs. 
B) Semestergebühr für die wöchentliche Unterrichtsstunde: 250.— ffrs. 
Praktische Übungen: 300,— ffrs. 
Vorlesungen und Übungen des Dolmetscher-Institutes: 300,— ffrs. 
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